Freitag, 30. März 2012

Änderungen durch die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.04.2012

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt werden weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zusammengefasst bzw. Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt und zugleich die Flexibilität und Individualität des Instrumenteneinsatzes erhöht. Die Änderungen treten nun zum 1. April 2012 in Kraft.
Die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagenturen und Jobcenter erhalten mehr Handlungsspielraum für eine passgenaue und am Bedarf ausgerichtete Förderung. Durch eine höhere Flexibilität und Qualität kann der Weg für Arbeitssuchende in Beschäftigung beschleunigt werden.
 
Was ändert sich konkret?
 
Aktivierung und berufliche Eingliederung:
Die Aktivierung und berufliche Eingliederung mittels einer Maßnahme bei einem Träger oder Arbeitgeber kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Mit dem neu eingeführten Gutschein AVGS kann der betroffene Kunde bzw. die Kundin künftig selbst eine konkrete Maßnahme auswählen oder auch zur Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eine private Arbeitsvermittlung beauftragen. Werden Maßnahmen bei einem Arbeitgeber durchgeführt, dürfen sie sechs Wochen nicht überschreiten. Ergänzend können im Rechtskreis SGB II Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen Praktikumsanteile bis zu zwölf Wochen absolvieren.
 
Berufswahl und Berufsausbildung:
Die bisher modellhaft erprobte Berufseinstiegsbegleitung mit dem Ziel, den Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine berufliche Ausbildung individuell zu unterstützen, wird als Regelinstrument dauerhaft eingeführt. Allerdings ist eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent erforderlich, die vorwiegend von den Bundesländern zu leisten ist, um deren Verantwortung am Übergang Schule/Beruf zu verdeutlichen.
 
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und berufsvorbereitende Bildungs-maßnahmen sollen betriebsnaher ausgestaltet werden. Künftig entfallen die starren Obergrenzen für die Dauer betrieblicher Anteile einer Maßnahme. Betriebliche Praktika können jetzt abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden.
 
 
Haben Auszubildende einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), so können in Zukunft bei der Unterbringung Minderjähriger in Jugendwohnheimen auch die Kosten einer sozialpädagogischen Begleitung berücksichtigt werden.
 
Die institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen ist nun wieder möglich. Dabei sind der Auf- und Umbau, die Erweiterung und die Ausstattung von Jugendwohnheimen förderungsfähig. Bildungsträger, die über ein Jugendwohnheim verfügen, können durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, wenn dadurch eine dauerhafte Eingliederung in Beschäftigung gewährleistet ist und die Träger oder Dritte sich in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen.
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW):
Müssen zur beruflichen Eingliederung individuelle Qualifikationsdefizite durch berufliche Weiterbildung beseitigt oder gemindert werden, so können künftig zur Berechnung der Berufsentfremdung auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Familienphase oder Pflege von Angehörigen angerechnet werden. Die Beschäftigtenförderung aus Beitragsmitteln der Versichertengemeinschaft wird fortgeführt bzw. ausgeweitet. Befristet auf rund drei Jahre wird ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit eröffnet, auch 45-Jährige und Jüngere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Beschäftigten) durch die Übernahme der Weiterbildungskosten zu fördern, sofern der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten trägt. Bei der Förderung älterer Beschäftigter in kleinen und mittelständischen Unternehmen werden die Weiterbildungskosten nunmehr nicht mehr ganz sondern teilweise übernommen. Bei der Beschäftigtenförderung kann auf die Ausgabe eines Bildungsgutscheins verzichtet werden. Neben der Ausgabe eines Bildungsgutscheines gibt es künftig im Rechtskreis SGB II auch die Möglichkeit, FbW-Maßnahmen zu beschaffen, wenn eine entsprechend erforderliche Maßnahme örtlich nicht zur Verfügung steht.
 
Eingliederungszuschuss (EGZ):
Die verschiedenen Förderarten mit EGZ werden zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Förderhöhe und -dauer richten sich grundsätzlich nach dem Umfang der eingeschränkten Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Eingliederungszuschüsse können auch künftig bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgeltes betragen und bis zu 12 Monaten gewährt werden. Für ältere, behinderte und schwerbehinderte Menschen gibt es weiterhin erweiterte Fördermöglichkeiten.
 
Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen:
Künftig benötigen alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle, so z. B. auch private Arbeitsvermittler. Denn neben den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung erfordern auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, für die ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eingelöst werden kann, eine offizielle Erlaubnis. Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die den Durchschnittskostensatz übersteigen, muss die jeweilige Arbeitsagentur den Kosten zustimmen. Eine Übergangsfrist im Zulassungsverfahren bis zum 31.12.2012 soll allen Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
 
Aktivierungsmaßnahmen im Betrieb:
Für Langzeitarbeitslose im Rechtskreis SGB II und für junge Menschen unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können die betrieblichen Aktivierungs-maßnahmen künftig bis zu zwölf Wochen dauern, um die Chancen auf eine Eingliederung maßgeblich zu verbessern.
 
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen:
Die bereits bestehende Regelung wird durch die Möglichkeit ergänzt, dass Selbstständige im Rechtskreis SGB II auch Beratung bzw. Vermittlung unternehmensspezifischer Kenntnisse, die durch geeignete Dritte durchgeführt wird, gefördert bekommen.
 
Arbeitsgelegenheiten (AGH):
Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung des Rechtskreises SGB II werden ab April 2012 nur noch zwei Instrumente angeboten. Gefördert werden künftig AGH mit einer Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine Förderung durch AGH mit Mehraufwandsentschädigung wurden gesetzlich genauer geregelt. Eine Förderung von AGH in der Entgeltvariante ist durch die Neuregelung nicht mehr möglich. Diese wird ersetzt durch die neue Eingliederungsleistung „Förderung von Arbeitsverhältnissen“.
 
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV):
Bei dem neuen Instrument FAV handelt es sich um einen Zuschuss an Arbeitgeber bei der Einstellung langzeitarbeitsloser ALG II-Bezieherinnen und Bezieher mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Zuvor muss allerdings festgestellt werden, dass die Teilnehmenden nicht anders integriert werden können. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 75 Prozent in Abhängigkeit von der individuellen Minderleistung und kann innerhalb von fünf Jahren maximal für zwei Jahre gewährt werden.
 
Ab dem 1. April 2012 können u. a. folgende Arbeitsmarktinstrumente nicht mehr in Anspruch genommen werden:
-       Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildung und -vorbereitung
-       Ausbildungsbonus
-       Eingliederungsgutschein
-       Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
-       Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Weitere, tiefergehende Informationen zu den wesentlichen Änderungen der Arbeitsmarktinstrumentenreform erhalten Sie von Ihren Arbeitsagenturen und Jobcentern.
 
© Bundesagentur für Arbeit, PI vom 30.03.2012
 
 

Donnerstag, 29. März 2012

In den ersten Arbeitsmarkt kommt wieder Bewegung | Der Arbeitsmarkt in Ostsachsen im März 2012

In den ersten Arbeitsmarkt kommt wieder Bewegung - Erste Zahlen vom Ausbildungsmarkt
 
Im Agenturbezirk Bautzen waren im März insgesamt 36.682 Frauen und Männer arbeitslos registriert. Das sind 569 Arbeitslose (-1,5 Prozent) weniger als im Vormonat Februar 2012. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2011 waren 1.028 Arbeitslose weniger gemeldet (-2,7 Prozent).
 
  • Rückgang im SGB III um 720 Personen
  • Erstmals wieder über 1.000 neue Stellen im Zugang
  • Etwas mehr Ausbildungsplatzbewerber und Ausbildungsstellen als im Vorjahr
 
„Im März wird die Frühjahrsbelebung spürbar, das zeigen uns die deutlich gesteigerten Einstellungen am ersten Arbeitsmarkt. Über 1.800 Menschen, das sind 800 mehr als im Februar, meldeten sich aktuell bei der Arbeitsagentur in eine Erwerbstätigkeit ab. In Folge dessen sinkt die Zahl der Arbeitslosen, die von der Agentur für Arbeit betreut werden, um mehr als 700 im Vergleich zum Vormonat.“, so Shirin Khabiri-Bohr, Leiterin der Agentur für Arbeit Bautzen. „Auf dem Ausbildungsmarkt ziehen wir regelmäßig im März eine erste Halbjahresbilanz. Nach ersten vorläufigen Zahlen steigt die Zahl
der gemeldeten Bewerber um einen Ausbildungsplatz im Vergleich zum vergangenen Jahr wieder leicht an. Das ist auch eine Folge der moderat ansteigenden Zahl der Schulabgänger im Agenturbezirk. Erfreulich ist, dass die Zahl der Ausbildungsstellen um etwa 9 Prozent zum Vorjahr zugelegt hat. Damit ergibt sich ein ähnliches Verhältnis von etwa 1,5 Bewerbern pro betriebliche Ausbildungsstelle wie im Vorjahr“ so Khabiri-Bohr weiter
 
Im März gab es die meisten Abmeldungen in Erwerbstätigkeit (252 Abgänge) von Personen in Hoch- und Tiefbauberufen. Dafür ist ganz klar der Beginn der Arbeiten in den Außenbereichen verantwortlich. Die zweitstärkste Personengruppe waren im März die Führer von Fahrzeug- und Transportgeräten. Sie waren mit 178 Personen an den Abgängen in Erwerbstätigkeit beteiligt. Auch hier spiegelt sich klar der Saisonbeginn wider. An dritter Stelle folgten 118 Personen in Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen (z.B. Industriemechaniker, KFZ-Mechaniker). Auch die Arbeitnehmer in Innenausbauberufen profitierten in 113 Fällen von der Frühjahrsbelebung am Bau. Insgesamt 79 Personen aus Gartenbau- und Floristikberufen verließen die Arbeitslosigkeit zum Zwecke einer Arbeitsaufnahme im März. Alle Angaben beziehen sich auf Daten im Rechtskreis SGB III.
 
© Agentur für Arbeit Bautzen. PI 55-2012
 

Mittwoch, 28. März 2012

Mobiles Berufs-Informations-Zentrum kommt nach Weißwasser

Vom 10. April bis 4. Mai steht für Schüler aus der Region Weißwasser das BiZ MOBIL in der Telux bereit
 
Das mobile Berufs-Informations-Zentrum  (BiZ-MOBIL) der Agentur für Arbeit Bautzen macht vom 10. April bis 4. Mai 2012 Station in Weißwasser. Zu finden im Firmengebäude der Telux Spezialglas GmbH in der Straße der Einheit 2-24. Jugendliche können sich vor Ort über Ausbildungsberufe, deren Anforderungen und Inhalte sowie Studienmöglichkeiten informieren. Am BiZ-Computer können Schüler einen Berufswahltest absolvieren, sich Tipps für die Bewerbung holen und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten während der Berufsausbildung informieren. Für alle Interessierten gibt es zudem zahlreiche Informationen zur Arbeitsuche, Weiterbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten. Zur Selbstinformation stehen kostenfreie Internetarbeitsplätze bereit.
 
Für die persönliche Beratung ist während der gesamten Öffnungszeit im BiZ-MOBIL ein Berufsberater anwesend.
 
Die Öffnungszeiten des BiZ-MOBIL:
 
Montag – Mittwoch         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr                
 
Donnerstag                    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr                                      
 
Freitag                            08.00 -  12.00 Uhr
 
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
 
 
© Presse Info 051-2012 vom 22.03.2012 der Agentur für Arbeit Bautzen
 

Sächsische Aufbaubank informiert zu Mikrodarlehen und Förderprogrammen

Im BiZ Bautzen informiert am 5. April die Sächsische Aufbaubank über Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds
 
Am 5. April 2012 können sich Unternehmen und Arbeitnehmer um 16. 00Uhr im Berufs-Informations-Zentrum der Arbeitsagentur Bautzen,  Neusalzaer Str. 2 zu den Förderprogrammen  des  Europäischen Sozialfonds (ESF) informieren. Die Sächsische Aufbaubank stellt Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung und das Mikrodarlehen vor.
Die vorherige Anmeldung unter 3591 66 1410 oder Mail: BIZ@arbeitsagentur.de ist erwünscht.
 
 
 
 

Mittwoch, 14. März 2012

Akademiker sammeln Auslandserfahrung

Die Auslandsvermittlung Dresden informiert im BiZ Bautzen zu Chancen im Ausland speziell für Leute mit Hochschulabschluss
 
Gerade für Arbeitnehmer in hochqualifizierten Berufen sind oftmals vorhandene Fremdsprachenkenntnisse und Auslandserfahrung ein Türöffner bei potentiellen Arbeitgebern. Deshalb ist eine Beschäftigung auf Zeit im europäischen Ausland interessant und besonders für Akademiker ein wichtiger Schritt auf der Karriereleiter. Natürlich können auch Abiturienten und Fachoberschüler in Vorbereitung auf ein Studium von einem solchen Schritt profitieren.
 
Der Weg ins Ausland sollte in jedem Fall gut vorbereitet werden. Deshalb bietet die Auslandsvermittlung Dresden gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Bautzen eine Informationsveranstaltung zu „Chancen für Akademiker im Ausland“ an, bei denen Interessenten Wissenswertes zu den Arbeitsmärkten im Ausland, zur Stellensuche und Bewerbung sowie zur sozialen Absicherung im Ausland erfahren. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 22. März 2012 um 16.30 Uhr im Berufs-Informations-Zentrum der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2 statt.  Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 03591 66 1401.
 
© Presse Info 041-2012 vom 07.03.2012 der Agentur für Arbeit Bautzen
 

Freitag, 2. März 2012

Arbeitsmarktbörse in Kamenz

Zeitarbeit - Arbeiten in Europa - Bundeswehr
 
Am Sonnabend, dem 17. März von 9.00 -12.00 Uhr, sind alle Arbeitsuchenden eingeladen, die sich für Zeitarbeit interessieren. Die Arbeitsmarktbörse findet in den Räumen der Agentur für Arbeit Kamenz auf der Nordstr. 33 statt. 15 regionale Zeitarbeitsfirmen sind zu Gast, sie suchen größtenteils Fachkräfte aus dem gewerblichen, pflegerischen und vereinzelt aus dem kaufmännischen Bereich. Von A wie Anlagenmechaniker/in bis Z wie Zusteller/in, sind viele Angebote vorhanden.
 
Wer Interesse an einer Arbeit im  europäischen Ausland oder an einer Laufbahn bei der Bundeswehr hat, sollte sich den Termin ebenso vormerken.
 
Die Minijob-Zentrale ist mit Beratern vor Ort, um Fragen rund um das Thema Mini- oder Midijobs zu beantworten.
 
Besuchern wird empfohlen, Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen mitzubringen.
 
 
© Presse Info 037-2012 vom 01.03.2012
 

Hochschulen kommen nach Bautzen

8 Universitäten und 11 Fachhochschulen aus drei Bundesländern präsentieren sich am 17. März im BiZ Bautzen. Die seltene Chance für Abiturienten, die Studienmöglichkeiten vor Ort auszuloten.
 
Bereits zum 15. Mal findet am 17. März der Hochschultag im Berufs-Informations-Zentrum der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str.2, in diesem Jahr statt. 8 Universitäten und 11 Fachhochschulen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stellen ihre Studienmöglichkeiten vor und beraten Interessenten direkt vor Ort. Darüber hinaus gibt es Informationen zum Studieren im Ausland, zur Krankenversicherung während eines Studiums, Überbrückungsmöglichkeiten und zu Studienfeldbezogenen Beratungstests. Um 9.30 Uhr informiert das Studentenwerk der TU Dresden mit einem Vortrag über Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Während der gesamten Öffnungszeit von 9.00 – 12.00 Uhr stehen zwei Studentinnen der TU-Dresden zum Live-Talk zur Verfügung. Das BiZ-Team freut sich auf Ihren Besuch!
 
** kostenfreie Parkplätze auf dem Gelände **
 
© Presse Info 035-2012 vom 01.03.2012
 

Bewerbertag Lehrstelle am 15. März in Weißwasser

Agentur für Arbeit informiert zu freien Ausbildungsstellen in der Region
 
Du suchst eine Lehrstelle und hast bisher noch kein Glück gehabt? Dann komme zur Agentur für Arbeit Weißwasser und informiere dich über freie Ausbildungsstellen in der Region. Am 15. März von 09.00 – 18.00 Uhr warten in der Agentur für Arbeit Weißwasser, Str. der Einheit 2, Vermittlungsfachkräfte aus dem Arbeitgeber-Service und Berufsberater auf dich und bieten bis zu 60 Lehrstellen aus der Region an. Der Besuch ist ohne Anmeldung möglich. Eltern sind gern gesehen.
 
© Presse Info 035-2012 vom 01.03.2012