Montag, 24. Januar 2011

Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2010 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2011 bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit Bautzen, Team 262, Neusalzaer Straße 2 in 02625 Bautzen ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten in diesen Wochen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber täglich in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr telefonisch an die Agentur für Arbeit Bautzen, Telefon 03591/ 66 11 51 wenden.

E-Mail-Anfragen sind an die E-Mail-Adresse mailto:Bautzen.262-Reha-AN-AG-Lstg@arbeitsagentur.de zu senden.

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