Donnerstag, 15. Dezember 2016

Seit dem 9. November bietet die BA die App „AzubiWelt“ in den App-Stores an.

Mit der App erhalten Jugendliche alle wichtigen Informationen und Funktionen rund um die Ausbildungssuche.
Die „AzubiWelt“ wurde gemeinsam mit Jugendlichen in Workshops und auf der Open-Innovation-Plattform ideenwerkstatt.arbeitsagentur.de entwickelt.
Unter „Entdecken" finden Jugendliche den Beruf, der zu ihnen passt. Unterstützt werden sie dabei mit kurzen Videos, Bildern und den wichtigsten Informationen zum Beruf.
Die passenden Ausbildungsstellen werden angezeigt, sobald die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf getroffen wurde.
Viele Personalisierungsmöglichkeiten kennzeichnen die App. Zum Beispiel informiert die AzubiWelt die Jugendlichen via Push-Benachrichtigungen über neue, passende Ausbildungsstellen.
Der Kontakt zur Berufsberatung ist natürlich besonders wichtig. Die Jugendlichen schreiben in der App eine Nachricht an die BA und bekommen von ihrer Beratungsfachkraft die passende Antwort.
In künftigen Versionen sollen weitere Funktionen integriert werden. Die von der BA selbst entwickelte App ist kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store erhältlich.

Ronny Stärker, BA-Zentrale, und Ilona Kramer, BA aktuell

Dienstag, 13. Dezember 2016

Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz - Stärkung und Erhaltung der Berufsschulstrukturen in Ostsachsen



Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz
Die Mitglieder des „Netzwerkes Arbeitsmarkt Oberlausitz“ sprechen sich erneut für eine Stärkung und Erhaltung der Berufsschulstrukturen in Ostsachsen und anderen ländlichen Regionen Sachsens aus.

„Es ist wichtig, dass attraktive, wohnortnahe und zukunftssichere Berufsschulstandorte in den Landkreisen Bautzen sowie Görlitz vorhanden sind. Sie sind ein entscheidender Standortfaktor für Unternehmen und ausschlaggebend für Familien sowie Auszubildende bei der Wahl ihres Wohnortes“, hebt Netzwerkmitglied Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen hervor.

Im Ländlichen Raum wurden das Berufsschulnetz und die angebotenen Ausbildungsberufe in den letzten Jahren immer mehr ausgedünnt. Unter diesen Rahmenbedingungen haben es Betriebe immer schwerer, im ländlichen Raum Auszubildende zu finden. Neben der demografischen Entwicklung liegen die Ursachen für die Ausdünnung der Berufsschulstandorte in der kleinräumigen Schulnetzplanung sowie in der kurzfristig ausgerichteten, jährlich neuen Festsetzung von Fachklassenstandorten. „Ein langfristig stabiles Berufsschulnetz ist unabdingbar, um die duale Berufsausbildung zu stärken“, so Thomas Berndt weiter.

Weil das Sächsische Schulgesetz aktuell überarbeitet wird, adressierte das „Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz“ nun ein zweites Positionspapier zur Schulnetzplanung der Berufsschulstandorte an den Freistaat Sachsen.

„Wir bekräftigen unsere Forderungen aus dem ersten Positionspapier zum Thema Berufsschulstandorte aus dem Jahr 2014. In vielen an das Sächsische Kultusministerium gerichteten Stellungnahmen wurde bereits eine starke Berufsschullandschaft im ländlichen Raum gefordert. Dem schließt sich das Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz ausdrücklich an“, legt Netzwerkmitglied Matthias Klemm vom Deutschen Gewerkschaftsbund Ostsachsen dar.

In beiden Positionspapieren fordert das „Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz“:
 
Die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum mit Fachkräften und Facharbeitern stärken

Kleine und mittelständische Unternehmen rekrutieren ihren Fachkräftenachwuchs überwiegend in der Region. Dazu ist es notwendig, den Schulabgängern Ausbildungsangebote in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Dabei sichert ein enges Dreieck aus Wohn-, Schul- und Arbeitsort einen wirtschaftlichen und effektiven Ausbildungserfolg und trägt dazu bei, die Jugendlichen auch nach der Ausbildung in der Region zu halten.

Die Verlässlichkeit der Schulnetzplanung ausbauen

Insgesamt muss die Berufsschulnetzplanung langfristige Planungssicherheit für Schulträger und Unternehmen bieten. Das Sächsische Kultusministerium sollte die Berufsschulstandorte künftig zentral aus einer Hand planen. Nur so kann ein fairer Interessenausgleich zwischen den Regionen sichergestellt werden. Für die zentrale Berufsschulnetzplanung müssen Abstimmungen zwischen dem Kultusministerium und den Schulträgern sowie der regionalen Wirtschaft erfolgen. Ausbildungsmöglichkeiten für in der Region häufig nachgefragte und benötigte Berufe sollten flächendeckend erhalten beziehungsweise geschaffen werden. In der Folge bilden mehr Unternehmen an den regionalen, wohnortnahen Berufsschulzentren aus.

Schaffung eines Wettbewerbsausgleiches für strukturschwache Regionen, insbesondere im ländlichen Raum

Durch den Ausbau von Schwerpunktschulen für stark spezialisierte Berufe werden Alleinstellungsmerkmale geschaffen und regionale Berufsschulzentren attraktiver. Bei der Schwerpunktbildung müssen die Bedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigt werden. Das führt zu einer strukturierten und geplanten Auslastung aller Berufsschulzentren und erspart Investitionen von Neubauten in Ballungszentren. Die Berufsschulzentren in der Oberlausitz sind bestens ausgestattet.

Vermeidung von Abwanderung junger Menschen aus dem ländlichen Raum

Durch die Ausbildung im ländlichen Raum in Theorie und Praxis wird die Abwanderung in die Ballungszentren vermieden und die Jugendlichen erhalten neue Eindrücke sowie Lebenserfahrungen.

Sicherung der Unterrichtsqualität

Das neue Schulgesetz muss die Grundlage für eine hohe Unterrichtsqualität durch gut ausgebildete Lehrkräfte schaffen. Im Hinblick auf zu erwartende altersbedingte Abgänge von Lehrkräften in den Ruhestand sollte geeigneter, gut ausgebildeter Lehrernachwuchs in ausreichender Anzahl rechtzeitig zur Verfügung stehen.
 
Hintergrundinformationen:
 
Das „Netzwerk Arbeitsmarkt Oberlausitz“ wurde im Jahr 2012 von der Agentur für Arbeit Bautzen gegründet.
 
Mitglieder des Netzwerkes Arbeitsmarkt Oberlausitz:
 

Thomas Berndt

Agentur für Arbeit Bautzen

Mathias Peter

Sächsische Bildungsagentur

Olaf Besser

YADOS GmbH

Wilfried Rosenberg

Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Mathias Bielich

Jobcenter Bautzen

Jörg Schicktanz

Schicktanz GmbH Sohland/Spree

Hana Buder

Marketing-Gesellschaft

Oberlausitz-Niederschlesien mbH

Lothar Schmidt

Frottana-Textil GmbH & Co. KG

Kerstin Ganz

POLYSAX Bildungszentrum

Kunststoffe gGmbH

Jeanette Schneider

Industrie- und Handelskammer Dresden

Sabine Gotscha-Schock

Kreishandwerkerschaft Bautzen

Matthias Schwarzbach

Industrie- und Handelskammer Dresden

Frank Großmann

Industrie- und Handelskammer Dresden

Matthias Klemm

DGB Region Ostsachsen

Sebastian Handrick

Sächsische Bildungsagentur

Steffen Sievers

Agentur für Arbeit Bautzen

Dr. Hubert Lerche

Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Prof. Gerald Svarovsky

DPFA Akademiegruppe

Felix Breitenstein

Jobcenter Görlitz

Patricia Wissel

Mitglied des sächsischen Landtages

Hartmut Paetzold

Hochschule Zittau/Görlitz

Prof. Dr. Barbara Wuttke

Berufsakademie Sachsen

Staatliche Studienakademie Bautzen

Sabine Schaffer

Koordinierungsstelle für Berufs-und Studienorientierung

Landkreis Görlitz

 

 


Montag, 12. Dezember 2016

Für Vermittlung von „Aufstockern“ künftig Arbeitsagentur zuständig


Ab 01.01.2017 unterstützt die Agentur für Arbeit Bautzen sogenannte „Aufstocker“, also Bezieher von Arbeitslosengeld, die aufstockend Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, bei ihrer Arbeitsuche. Das Jobcenter zahlt auch weiterhin das Arbeitslosengeld II aus.

Die Anpassung geschieht wegen einer Gesetzesänderung. Damit wird dem Versicherungsgedanken der Arbeitslosenversicherung Rechnung getragen. Ab Januar 2017 erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld notwendige Förderleistungen vom Träger der Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit). Dann werden sie von der Agentur für Arbeit Bautzen bei ihrer Arbeitsuche unterstützt. Bis 31.12.2016 tragen noch die kommunalen Jobcenter der Landkreise Bautzen sowie Görlitz die Hauptverantwortung für die Eingliederung von „Aufstockern“ in Arbeit und Ausbildung.

Betroffene müssen im Zusammenhang mit dieser Änderung selbst nichts unternehmen. Sie erhalten eine Einladung in die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur Bautzen. Zur organisatorischen Umstellung stimmen sich Arbeitsagentur und die kommunalen Jobcenter eigenständig ab.

Dienstag, 29. November 2016

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Handicap sind gestiegen.


Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten ist längere Zeit gestiegen. Seit Ende des letzten Jahres hat sich das Blatt gewendet. Der Bestand arbeitsloser Menschen mit Behinderung ist seitdem in jedem Monat deutlich niedriger als im jeweiligen Vorjahresmonat. 

„Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Handicap sind gestiegen, dennoch hat es diese Personengruppe nicht immer leicht. Manchmal gibt es in den Köpfen der Gesellschaft Vorurteile und Ängste gegenüber ihrer Leistungsfähigkeit. Dagegen versuchen meine Mitarbeiter entgegenzuwirken, indem sie die Potenziale der Menschen mit Behinderung stärker und wiederholt in den Fokus rücken. Es sollte nicht alleine darum gehen, ob jemand ein Handicap hat oder nicht, sondern vielmehr darum, wer worin besonders gut ist“, sagt Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.
 
Im Zeitraum von 2013 bis 2015 ist die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Bautzen um 12 Prozent von 31.578 auf 27.877 Personen gesunken. Hingegen ist im gleichen Zeitraum die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten um acht Prozent von 1.444 auf 1.565 Personen gestiegen. 
Damit nahm auch der Anteil der arbeitslosen Schwerbehinderten von 2013 bis 2015 von 4,6 auf 5,6 Prozent zu.

Kontinuierliche Rückgänge bei den arbeitslosen Schwerbehinderten gibt es seit Ende des Jahres 2015. Aktuell sind 1.316 Schwerbehinderte bei der Arbeitsagentur Bautzen und kommunalen Jobcentern der Landkreise Bautzen sowie Görlitz arbeitslos gemeldet, 210 weniger als vor einem Jahr. Sowohl in der Arbeitslosenversicherung, als auch in der Grundsicherung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Handicap gesunken.

„79 Prozent der Menschen mit Behinderung haben eine betriebliche, schulische oder sogar eine akademische Ausbildung. Dieses Fachkräftepotenzial darf nicht ungenutzt bleiben. Meine Mitarbeiter im Arbeitgeber-Service beraten gern interessierte Firmen rund um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap sowie über mögliche Förderleistungen“, so Thomas Berndt weiter.

Damit Unternehmen künftig mehr Menschen mit Handicap beschäftigen, hält die Arbeitsagentur Bautzen ein breites Angebot an Beratung, Unterstützung und finanzieller Fördermöglichkeiten vor. Beispielsweise können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für den Arbeitgeber erbracht werden, wenn er einen behinderten Jugendlichen für eine Berufsausbildung im Unternehmen einstellt. Für die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Handicap können finanzielle Fördermöglichkeiten wie die Probebeschäftigung oder der Eingliederungszuschuss in Frage kommen. Für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden, soweit dies für eine dauerhafte Teilhabe des behinderten Menschen erforderlich ist. In jedem Fall muss im Vorfeld eine entsprechende Antragstellung erfolgen.
 
Für Fragen stehen Arbeitgebern die Experten im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bautzen gern zur Verfügung:
 
Landkreis Bautzen:
Landkreis Görlitz:
Marek Härtig
Telefon: 03578 356 325
E-Mail:
 
Kerstin Schneider
Telefon: 03585 451 155
E-Mail:
 

Mittwoch, 2. November 2016

Steigendes Ausbildungsangebot bei rückläufigen Bewerberzahlen | Bilanz des Berufsberatungsjahres 2015/2016


Ausbildungsbewerber:
Im Berufsberatungsjahr 2015/2016 suchten insgesamt 3.697 Jugendliche mit Hilfe der Agentur für Arbeit Bautzen sowie der Jobcenter der Landkreise Bautzen und Görlitz eine Lehrstelle. Gegenüber dem Berichtsjahr 2014/2015 hat die Zahl der für eine Berufsausbildungsstelle gemeldeten Bewerber um 257 Personen abgenommen. Wesentliche Gründe hierfür sind die demografische Entwicklung und der anhaltende Trend zu höheren Bildungsabschlüssen sowie zum Studium.
 
Unversorgt waren zum 30. September noch 88 Bewerber, 17 Jugendliche weniger als im Vorjahreszeitraum 2014/2015.
 
Ausbildungsstellen:
Insgesamt waren im Berichtsjahr 2015/2016 2.900 Berufsausbildungsstellen gemeldet, 255 mehr als im Vorjahr. Davon waren zum 30. September noch 244 Ausbildungsstellen unbesetzt, 88 weniger als im Berufsberatungsjahr 2014/2015.
 
Angebot und Nachfrage:
„Es ist und bleibt teils schwierig, Betriebe und Jugendliche zusammen zu bringen. Dabei ist die Ausbildungsbereitschaft der regionalen Unternehmen weiterhin hoch, allerdings haben viele Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Anforderungen der Betriebe und Wünsche der Jugendliche gehen in berufsfachlicher, qualifikatorischer oder regionaler Hinsicht auseinander. Wir stellen aber auch fest, dass Jugendliche ihre Berufswahl von finanziellen Aspekten abhängig machen. Natürlich zählt neben dem Lohn zudem die Nähe zum Berufsschulstandort. Ein Manko für Betriebe, die für Berufe mit zentralisierten Berufsschulstandorten suchen“, schätzt Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen, ein.
 
Nachvermittlung:
„Jugendliche, die im Wunschberuf in der Region keine Ausbildungsstelle finden konnten, werden zu Alternativberufen beraten. Zudem melden sich auch kurzfristig noch Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen wieder auf Ausbildungssuche sind. Alle unversorgten Jugendlichen haben Angebote von meinen Mitarbeitern erhalten. Die Berufsberater stehen mit den Bewerbern, Betrieben und Kammern in Kontakt. Insgesamt stehen genügend Angebote zur Verfügung, um allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Die Nachvermittlungsaktion ist noch in vollem Gang“, so Thomas Berndt.
 
 
Thomas Berndt appelliert an die Unternehmen, in ihrer Ausbildungsbereitschaft nicht nachzulassen und allen Jugendlichen eine Chance zu geben: „Personalverantwortliche sollten nicht nur auf die Schulnoten schauen, sondern ihr Augenmerk auch auf die persönlichen Stärken der Ausbildungsbewerber richten. Dabei können Praktika helfen. Denn nicht selten ist der Praktikant von heute der Auszubildende von morgen.“ Die Einstiegsqualifizierung baut eine Brücke zwischen den Betrieben und den Jugendlichen. Das ist ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten, welches unversorgte Jugendliche und junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet sind, praxisnah an die Ausbildung heranführen soll. Jugendliche können während dieses Praktikums Kenntnisse und Erfahrungen sammeln. Der Ausbildungsbetrieb kann sich in dieser Zeit von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Jugendlichen überzeugen. Die Einstiegsqualifizierung wird von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt.
 
Thomas Berndt weiter: „Wir bieten viel Unterstützung, um eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, auch wenn die Schulnoten nicht gleich stimmen. Unsere ausbildungsbegleitenden Hilfen sind eine exzellente Nachhilfe für Lehrlinge, die sich mit Theorie und Praxis schwer tun. Dafür haben wir ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt. Wer diese Unterstützung konsequent nutzt, schafft auch seine Abschlussprüfung. Die Kosten für ausbildungsbegleitende Hilfen trägt die Arbeitsagentur.“
 
Thomas Berndt hält noch einen Tipp für Unternehmen bereit, die auch für das Jahr 2017 wieder Auszubildende suchen: „Personalverantwortliche sollten Jugendlichen Einblicke in ihr Unternehmen und in Ausbildungsberufe gewähren. „Schau rein! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ vom 13. bis 18. März 2017 bietet dazu eine sehr gute Gelegenheit. Hier kann man frühzeitig Kontakt mit potentiellen Nachwuchskräften aufbauen.“ Für die Aktionswoche können sich Unternehmen im Internet anmelden unter www.schau-rein-sachsen.de.
 
„Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ wird unterstützt vom Freistaat Sachsen, der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie von den sächsischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern.

Weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit auf dem ostsächsischen Arbeitsmarkt | Agentur für Arbeit Bautzen

 

„Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Bautzen ist im Oktober weiter zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr sind 3.580 Menschen weniger arbeitslos. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ist hoch. Meine Mitarbeiter verfügen über ein umfassendes Angebot von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen und können derzeit auf 3.699 offene Arbeitsplätze vermitteln“, so Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.
 

Arbeitslosenzahl im Oktober: 21.461 MenschenVeränderung zum Vormonat: - 2,0 Prozent Veränderung zum Vorjahr: - 14,3 Prozent
aktuelle Arbeitslosenquote: 7,5 Prozent
Bestand sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen: 3.699
Veränderung zum Vormonat: + 5,0 Prozent
Veränderung zum Vorjahr: + 11,3 Prozent


Arbeitslosigkeit:
 
Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bautzen waren Ende Oktober insgesamt 21.461 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet. Das sind 448 Arbeitslose (-2,0 Prozent) weniger als Ende September 2016 und 3.580 Personen (-14,3 Prozent) weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote lag bei 7,5 Prozent. Im September 2016 betrug sie noch 7,6 Prozent und im Oktober 2015 8,6 Prozent.
 
Arbeitslosigkeit nach Personengruppen:
Alle Personengruppen können an der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes und am Rückgang der Arbeitslosigkeit teilhaben.

 

  • Jugendliche unter 25 Jahren: 1.288 Personen
    • Veränderung zum Vormonat: -117 Personen / -8,3 Prozent
    • Veränderung zum Vorjahr: -29 Personen / -2,2 Prozent
       
  • Ältere ab 55 Jahren: 6.541 Personen
    • Veränderung zum Vormonat: -87 Personen / -1,3 Prozent
    • Veränderung zum Vorjahr: -1.060 Personen / -13,9 Prozent
  • Langzeitarbeitslose: 10.681 Personen
    • Veränderung zum Vormonat: -114 Personen / -1,1 Prozent
    • Veränderung zum Vorjahr: -1.798 Personen / -14,4 Prozent
  • Schwerbehinderte: 1.316 Personen
    • Veränderung zum Vormonat: -24 Personen / -1,8 Prozent
    • Veränderung zum Vorjahr: -210 Personen / -13,8 Prozent

 

Unterbeschäftigung:
 
Im Oktober 2016 haben im Agenturbezirk Bautzen nach ersten Hochrechnungen rund 7.220 Menschen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, z.B. Weiterbildungen, Praktika in Betrieben und Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten, teilgenommen oder standen aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Krankheit, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
 
Die Unterbeschäftigung, die Summe aus Arbeitslosen und Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, belief sich insgesamt auf 28.681 Personen. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Oktober 2015 um 12,3 Prozent. Aktuell liegt der Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung bei 74,8 Prozent. Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen liegt die Unterbeschäftigungsquote im Oktober bei 9,8 Prozent. 

Entwicklung in der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III):

 

Die Agentur für Arbeit Bautzen betreute im Oktober 5.207 Arbeitslose, 269 weniger als im September 2016. Gegenüber dem Vorjahresmonat waren 798 Personen weniger von Arbeitslosigkeit betroffen.
 
Abgänge:
Im Agenturbezirk Bautzen meldeten sich im Oktober 2.153 Personen aus der Arbeitslosigkeit ab[1], darunter 838 in Erwerbstätigkeit. Die meisten Menschen nahmen eine neue Tätigkeit in der Unternehmensführung und -organisation (98 Personen), im Verkauf (73 Personen), in medizinischen Gesundheitsberufen (57 Personen), in der Führung von Fahrzeug- und Transportgeräten (50 Personen) sowie in Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen (46 Personen) auf. 578 Menschen begannen eine Ausbildung, Qualifizierungs- oder Aktivierungsmaßnahme.
 
 
Zugänge:
Bei der Arbeitsagentur Bautzen und den neun Geschäftsstellen meldeten sich im Oktober 1.898 Personen arbeitslos. 992 von ihnen waren zuvor am ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig. Insbesondere Arbeitnehmer aus der Unternehmensführung und -organisation (87 Personen), dem Verkauf (75 Personen), medizinischen Gesundheitsberufen (52 Personen), der Metallerzeugung, -bearbeitung und dem Metallbau (50 Personen) sowie der Lebensmittelherstellung und –verarbeitung (50 Personen) waren von Kündigungen betroffen. Für 521 Personen endete eine Ausbildung, Qualifizierungs- oder Aktivierungsmaßnahme.

 

Entwicklung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende:
 
Die kommunalen Jobcenter der Landkreise Bautzen und Görlitz registrierten zusammen 16.254 Arbeitslose. Von diesen entfallen 7.294 auf den Landkreis Bautzen und 8.960 auf den Landkreis Görlitz. Insgesamt sank die Zahl der Arbeitslosen bei beiden Jobcentern gegenüber dem Vormonat um 179 Personen und gegenüber Oktober 2015 um 2.782 Personen.
 
Arbeitskräftenachfrage:
 
Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Bautzen akquirierte im Oktober insgesamt 1.099 sozialversicherungspflichtige Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Im Vergleich zum September 2016 waren das 46 Stellen (September 2016: 1.053) und im Vorjahresvergleich 161 Stellenmeldungen mehr. Die Arbeitsvermittler können aktuell auf 3.699 sozialversicherungspflichtige Stellen zugreifen, 375 mehr als im Oktober 2015. Der stärkste Stellenzugang nach einzelnen Wirtschaftsabschnitten bestand mit 437 neuen Meldungen im Bereich der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu dem neben der Zeitarbeit unter anderem auch Reisebüros, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Call Center oder Hausmeisterdienste gehören. Das verarbeitende Gewerbe meldete einen Bedarf an 221 neuen Arbeitskräften. Im Gesundheits- und Sozialwesen bestand ein Bedarf an 111 neuen Beschäftigten. Im Handel akquirierte der Arbeitgeber-Service 108 neue Stellen. Aus dem Baugewerbe waren 49 neue Stellen im Zugang zu verzeichnen.



[1] Abmeldungen aufgrund Rechtskreiswechsel von der Arbeitsagentur zum Träger der Grundsicherung (SGB II) sind darin nicht enthalten.

Mittwoch, 19. Oktober 2016

Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen


Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen hat das neue Instrument in seiner letzten Sitzung beraten. Ziel der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen ist es, geflüchtete Menschen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 

Diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion. Zum einen führen sie die Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heran. Zum anderen erhalten die geflüchteten Menschen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland.
 
Das Programm richtet sich somit an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
 
Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der Teilnahme an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme. Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen möglich, soweit der Vorrang der Sprach- beziehungsweise Integrationskurse gewährleistet bleibt.
 
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen möchte informieren, dass alle kommunalen, staatlichen und gemeinnützigen Träger Arbeitsgelegenheiten schaffen können, sofern sie zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Mit dieser Voraussetzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsgelegenheiten reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen.
 
Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die Maßnahmen bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde beantragt die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.

 

Ansprechpartner der Landkreise:

 

Landkreis Bautzen:
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet Integration
 
Lysann Müller
Telefon:          03591 5251-34302
E-Mail:            Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
 
Dr. Axel Lungershausen
Telefon:          03591 5251-34305
E-Mail:            Axel.Lungershausen@lra-bautzen.de
 
Postanschrift:
Macherstraße 55
01917 Kamenz
 
Landkreis Görlitz:
Landratsamt Görlitz
Ordnungsamt
 
 
Telefon:          03581 6635101
E-Mail:            ordnungsamt@kreis-gr.de
 
Postanschrift:
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
 
 
 


Staatliche Träger von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur Bautzen: