Montag, 24. Juni 2013

BA-Chef Weise: „Wir arbeiten für Menschen und nicht für Zahlen“

Der „Spiegel“ berichtet heute über einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Thema „Steuerung der Zielerreichung“ in der Bundesagentur für Arbeit (BA). Darin sind kritische Hinweise zum Umgang mit Kennzahlen und Zielen enthalten, die der „Spiegel“ aufgreift. Der Bericht liegt seit November vergangenen Jahres vor. Er beruht auf der Prüfung von sieben Arbeitsagenturen.

Im Kern bestätigt der Bundesrechnungshof die Richtigkeit des Ziel- und Steuerungssystems der BA, kritisiert aber Fehlanreize und Fehlanwendungen, die zu Manipulationen bei der Zielerreichung und so genannten „Creaming“-Effekten (Bestenauslese, s. Erklärung unten) geführt haben. Dies wird mit einer Reihe von Fallbeispielen untermauert.

Dazu Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzender der BA: „Wir arbeiten für Menschen, nicht für Zahlen. Die Kritik am Steuerungssystem der BA ist nicht neu. Der Vorstand der BA steht

Freitag, 14. Juni 2013

Inge #Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der #Jobcenter


Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen – allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.

Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung. Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.

Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich

Im Erzgebirge sind noch 870 Ausbildungsplätze frei

Der Endspurt für den Ausbildungsstart 2013 ist in vollem Gange. 1.685 junge Erzgebirger waren Ende Mai bei der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz als Bewerber gemeldet. Mehr als die Hälfte hat inzwischen einen Lehrvertrag in der Tasche. 791 Schulabgänger sind immer noch ohne Ausbildungsplatzzusage. Dem gegenüber stehen 1.605 betriebliche Ausbildungsstellen, 7,1 Prozent mehr als im Mai 2012. Davon unbesetzt sind noch 874.
 
„Damit gibt es momentan rein rechnerisch für jeden Bewerber mehr als eine Ausbildungsstelle. Was sich auf den ersten Blick für die Jugendlichen günstig auswirkt, kann für viele Unternehmen zum Problem werden. Betriebe sind deshalb gut beraten, nicht allein auf den klassischen Schulabgänger zu setzen, sondern sich auch für benachteiligte junge wie ältere Jugendliche zu öffnen“,

Montag, 10. Juni 2013

#Kurzarbeitergeld für Betriebe mit #Hochwasserschäden

Für Arbeitsausfälle bei Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmer und Auszubildende.
 
Hochwasser und die resultierenden Schäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Betroffene Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld.
 
Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es aber für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen. Arbeitnehmer, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. In diesem besonderen Fall ist es ferner nicht notwendig, dass vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten ausgeglichen oder Urlaubstage genommen werden müssen.
 
Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
 
Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die bundesweite kostenfreie Servicenummer an einen Ansprechpartner ihrer Arbeitsagentur wenden. Über diese Rufnummer ist auch dann der Ansprechpartner erreichbar, wenn die örtliche Arbeitsagentur wegen des Hochwassers geschlossen werden musste. Die Rufnummer für Betriebe lautet: 0800 455 55 20.
 
 
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur.
 
 

Dienstag, 4. Juni 2013

#Hochwasser Informationen für Arbeitgeber im #Erzgebirge

Hochwasser 2013 - Die Agentur hilft Unternehmen schnell und unbürokratisch

Firmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz beantragen. Die Vermittlungsfachkräfte im Arbeitgeberservice beraten telefonisch und setzen alles daran, zügig Unterstützung zu leisten. Zu diesem Zweck wurde zusätzliche Kommunikationswege eingerichtet. Dorthin können sich betroffenen Firmen wenden und erhalten schnelle und unbürokratische Hilfe.

Mögliche Kommunikationswege:

1.) über die Durchwahlnummer des persönlichen Ansprechpartners im Arbeitgeberservices

2.) via E-Mail: Annaberg-Buchholz.Kurzarbeit@arbeitsagentur.de

3.) im Internet auf der Startseite der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz

4.) über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 20


Die Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld (Telefon 0371 567 1969 oder E-Mail: Chemnitz.032-OS@arbeitsagentur.de) werden auf diese Weise unterstützt und können sich schwerpunktmäßig auf die zügige Zahlbarmachung der Anträge konzentrieren.

Hintergrund:

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gezahlt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses (Hochwasser und Beseitigung der Hochwasserschäden) vorübergehend verkürzt wird.

Montag, 3. Juni 2013

#Hochwasser - Arbeitslose im #Erzgebirge müssen keine Nachteile befürchten


Arbeitslose müssen keine Nachteile befürchten
 

Kunden der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen oder als freiwillige Helfer im Einsatz sind, entstehen während dieser Zeit keine leistungsrechtlichen Nachteile. Darauf weist die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz hin. 
„Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin in der Arbeitsagentur nicht wahrnehmen können, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten.", sagt Agenturchef, Thomas Berndt. „Ein wichtiger Grund liegt vor und wird anerkannt. Dies gilt auch für die freiwilligen Helfer, die nachweislich beim Hochwasserschutz mitwirken. Sie erhalten während dieser Zeit weiter ihre Leistungen von der Arbeitsagentur“, so Berndt.
 
Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist die  Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 erreichbar.

#Hochwasser - keine Nachteile für Arbeitslose und Hilfen für Arbeitgeber

Hochwasser 2013 – Keine Nachteile für Arbeitslose und Hilfe für Arbeitgeber 

Sachsens Arbeitsagenturen bieten in den Hochwasserregionen unbürokratische Lösungen an: Sie entscheiden schnell und unkompliziert über Anträge auf Kurzarbeitergeld. Auch Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter versäumen oder absagen, müssen keine

#Hochwasser #Erzgebirge Schnelle Hilfe für erzgebirgische Betriebe


Hochwasser: Schnelle Hilfe für erzgebirgische Betriebe

Firmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz beantragen. „Ich gehe davon aus, dass insbesondere in der Region Aue und Schwarzenberg einige Betriebe betroffen sein könnten, schätzt Agenturchef, Thomas Berndt, ein. Hier sei schnelle Hilfe gefragt. „Unsere Fachleute beraten ab sofort telefonisch und setzen alles daran, zügig Unterstützung zu leisten“, sagt Berndt.
 
Betriebe wenden sich bitte unter der bekannten Durchwahl telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice. Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten, nutzen die gebührenfreie Rufnummer