Freitag, 8. November 2019

#Jobcenter #Dresden - Urteil des #Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 #Sanktionen




Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 05.11.2019 Klarheit geschaffen, ob und in welchem Umfang Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei Verstößen zulässig und mit dem Recht auf Existenzminimum vereinbar sind. 
Demnach sind Mitwirkungspflichten und deren Durchsetzung mithilfe von Leistungsminderungen im Grundsatz verfassungskonform. Die in §§ 31 bis 31b SGB II verankerten Sanktionsregelungen sind jedoch teilweise unverhältnismäßig und bedürfen einer Neuregelung durch den Gesetzgeber. 
Das Urteil betrifft im Kern Sanktionen bei verweigerten Arbeitsaufnahmen oder Maßnahmen, wirkt sich aber auf alle anderen Sanktionstatbestände aus. Für die konkrete Umsetzung des Urteils in die Sanktionsentscheidungen, sind noch Klarstellungen des Gesetzgebers notwendig. 
Zur sofortigen Umsetzung des Urteils im Jobcenter Dresden gibt der Geschäftsführer, Herr Thomas Berndt, bekannt. 
  • Das Jobcenter Dresden trifft seit 06.11.2019 vorerst keine Sanktionsentscheidungen. Damit stellt das Jobcenter Dresden sicher, dass keinem Dresdner Jobcenterkunden eine Sanktion zugestellt wird, die nicht mit dem Urteil vereinbar ist.
  • Im Jobcenter Dresden werden auf Basis des Urteils alle Sanktionen die über den 05.11.2019 hinauswirken überprüft und dann angepasst, wenn sie mit dem Urteil nicht vereinbar sind.
  • Die erwarteten Konkretisierungen durch den Gesetzgeber werden schnellstmöglich durch das Jobcenter Dresden umgesetzt.
Die Trägerinnen des Jobcenter Dresden begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Für Frau Dr. Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen und Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenter Dresden ist das Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtung: „Viele Jahre musste auf diese Entscheidung gewartet werden. Ein weiteres Ziel muss sein, dieses Urteil auch auf die Jugendlichen unter 25 Jahre anzuwenden, damit die Ungleichbehandlung bis hin zum Verlust der Mietwohnung endlich beendet wird." Jobcenter Dresden Budapester Str. 30 01069 Dresden Tel: 0351 2885 1455 Fax: 0351 2885 292200 mailto:Jobcenter-Dresden.Presse@jobcenter-ge.de
Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dresden: „Ich bin dankbar für Klarstellung zu einer langen umstrittenen Frage. Die ausgewogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Sie ermöglicht, die individuellen Umstände und Folgen einer Sanktion zu berücksichtigen.
Unabhängig vom Urteil ist für das Jobcenter Dresden klarzustellen, dass über 95 Prozent der Leistungsberechtigten pro Jahr mit Sanktionen nicht mal in Berührung kommen. Drei von vier Sanktionen werden ausgesprochen, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden.