Donnerstag, 30. Dezember 2010

Google stellt Webstore für den Google-Chrome-Browser online, allerdings

... erstmal nur in englischer Sprache - was natürlich keine Nachteil ist. Im sogenannten "Chrome Web Store" finden sich fein sortiert: Applications - also auch unter dem Namen `Apps` bei Apple bekannte kleine Programme für den täglichen Gebrauch des Chrome-Browsers. Ähnlich wie bei Opera und Firefox gibts Erweiterungen (Extensions), Themen für den personalisierten Hintergrund und alles zusammen in kleineren Zusammenstellungen - Collections. Installierte Apps werden beim Öffnen einer neuen Registerkarte (Tab) angezeigt und können dann gestartet werden - passiert natürlich alles im Chrome-Browser-Fenster. Das gibt einen kleinen Vorgeschmack auf das schon länger angekündigt OS von Google (auf dieser Seite steht bspw. immer noch, dass es im 4. Quartal erscheinen soll..."Google Chrome OS is being developed to run on new machines that are specially optimized for increased security and performance. We are working with manufacturers to develop reference hardware for Google Chrome OS. These netbooks will be available in the fourth quarter of 2010."). DER SPIEGEL hat hierüber einen lesenswerten Artikel verfasst.....
Um im Web Store für den Chrome-Browser "shoppen" zu können, bedarf es lediglich einer Googel-ID (also E-Mail-Adresse).
Chrome Web Store von Google
Ganz nett finde ich diese App: "Weather Window Beta by WeatherBug" - passend zum Wetter des gewählten Ortes wird vor Fenster das Wetter nett animiert, aber man bemerkt den Beta-Status.....

Dienstag, 21. Dezember 2010

Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.01.2011

OLG Dresden:
 
Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.01.2011
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Die Familiensenate des OLG Dresden haben zum 01.01.2011 die Unterhaltsleitlinien angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft die Höhe der Selbstbehalte von Unterhaltspflichtigen.

Donnerstag, 16. Dezember 2010

"Vorratsbeschluss" zu Bildungspaket und Regelsatz-Änderungen

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, falls der Bundesrat am 17.12.2010 den Änderungen der Berechnung der Regelsätze und dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche nicht zustimmt.

Der so genannte "Vorratsbeschluss" zielt darauf, alles zu unternehmen, damit die neuen Regelungen in der Grundsicherung und das Bildungspaket so schnell als möglich in Kraft treten können. Faktisch bedeutet das: Die Bundesregierung würde damit unmittelbar nach verweigerter Zustimmung und Nicht-Anrufung durch den Bundesrat noch am 17.12.2010 ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Vermittlungsausschuss würde in die Lage versetzt, auf der Grundlage des Gesetzesbeschlusses und des vorherigen Gesetzgebungsverfahrens Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, unverzüglich das Vermittlungsverfahren einzuleiten. So kann das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden, um im Verhandlungsweg die Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzge­ber seinerzeit aufgegeben, die Regelleistung in einem verfassungsgemäßen Ver­fahren bis zum 31. Dezember 2010 neu festzusetzen.


juris - Das Rechtsportal - "Vorratsbeschluss" zu Bildungspaket und Regelsatz-Änderungen

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Agenturen für Arbeit in Ostsachsen am Weihnachtstag und vor Silvester nicht geöffnet

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Dienststellen der Agentur für Arbeit in Ostsachsen geschlossen. Kunden haben dadurch aber keine Nachteile.
Am 24. und 31. Dezember bleibt die Agentur für Arbeit Bautzen einschließlich aller Geschäftsstellen in Ostsachsen ganztägig geschlossen.
Für Kunden, die sich am 24. Dezember erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember melden. Für den 31. Dezember gilt diese Regelung, wenn die Meldung am 03. Januar nachgeholt wird.

Hartz IV: Das ändert sich ab Januar

Ab Januar 2011 treten im Bereich der Grundsicherung ("Hartz IV") verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Unabhängig von den bereits beschlossenen Änderungen, ist die Erhöhung der Regelleistungen um fünf Euro sowie die Einführung des Bildungspaketes noch von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.
Bereits im Juli hatte der Bundesrat der Jobcenter-Reform zugestimmt. Mit der Grundgesetzänderung sind die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie der Fortbestand der Optionskommunen zulässig. Die bisherigen Arbeitsgemeinschaften sowie die sogenannten Optionskommunen heißen ab Januar bundesweit einheitlich "Jobcenter". Auf den ab Januar versandten Bescheiden, wird dann der neue Schriftzug im Briefbogen zu sehen sein. Für Kunden der Grundsicherungsstellen ändert sich nichts. Sowohl Zuständigkeiten als auch Ansprechpartner und Liegenschaften bleiben unverändert. Für die Arbeitsagenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung besteht eine Übergangsfrist von einem Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die "Mischverwaltung" zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen für verfassungswidrig erklärt.
Ab Januar werden Änderungen zum Elterngeld in Kraft treten. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei auf die Leistungen der Grundsicherungen. Ab 2011 wird ein Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt. Der Gesetzgeber lässt auch Ausnahmen zu. Waren Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig, erhalten sie einen Elterngeldfreibetrag, der anrechnungsfrei bleibt. Nähere Informationen erhalten betroffene Familien über ihre Jobcenter.
Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, erhält für

Freitag, 10. Dezember 2010

Ab sofort Informationen zum Bildungspaket im Internet abrufbar

        Ab sofort können sich interessierte Eltern, Vereine, Lehrer oder Medien unter www.arbeitsagentur.de zu den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe informieren. Für Eltern und Jugendliche stehen im Downloadbereich unter anderem Informationsflyer zu den Teilhabeleistungen
·       eintägige Schulausflüge,
·       Schulbedarf,
·       Schülerbeförderung,
·       Mittagsverpflegung,
·       Lernförderung sowie zur
·       sozialen und kulturellen Teilhabe
        bereit.
        Vereine, Schulen, Lehrer oder auch Träger der Jugendhilfe können sich als sogenannte „Leistungsanbieter“ über die Kooperationsmöglichkeiten mit den Jobcentern sowie über die späteren Abrechnungsvarianten informieren. Abrufbar ist auch ein Interessensbekundungsbogen, mit dem sich Leistungsanbieter gegenüber ihren lokalen Jobcentern zum Mitmachen verständigen können.
        Journalisten haben die Möglichkeit