Freitag, 3. Dezember 2021

Vereinfachter Zugang zur #Grundsicherung wurde verlängert





Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Ar-beitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.


Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.


Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.


„Bedingt durch die pandemische Lage werden auch in diesem Winter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden ggf. kurzfristig die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGBII in An-spruch nehmen müssen. Mit der Verlängerung des Sozialschutzpaketes wird dem bestehenden Bedarf nach einem vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung konsequent Rechnung getragen.“ erläutert Thomas Berndt (Geschäftsführer des Jobcenters Dresden).