Mittwoch, 19. Oktober 2016

Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen


Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen hat das neue Instrument in seiner letzten Sitzung beraten. Ziel der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen ist es, geflüchtete Menschen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 

Diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion. Zum einen führen sie die Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heran. Zum anderen erhalten die geflüchteten Menschen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland.
 
Das Programm richtet sich somit an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
 
Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der Teilnahme an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme. Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen möglich, soweit der Vorrang der Sprach- beziehungsweise Integrationskurse gewährleistet bleibt.
 
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen möchte informieren, dass alle kommunalen, staatlichen und gemeinnützigen Träger Arbeitsgelegenheiten schaffen können, sofern sie zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Mit dieser Voraussetzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsgelegenheiten reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen.
 
Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die Maßnahmen bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde beantragt die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.

 

Ansprechpartner der Landkreise:

 

Landkreis Bautzen:
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet Integration
 
Lysann Müller
Telefon:          03591 5251-34302
E-Mail:            Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
 
Dr. Axel Lungershausen
Telefon:          03591 5251-34305
E-Mail:            Axel.Lungershausen@lra-bautzen.de
 
Postanschrift:
Macherstraße 55
01917 Kamenz
 
Landkreis Görlitz:
Landratsamt Görlitz
Ordnungsamt
 
 
Telefon:          03581 6635101
E-Mail:            ordnungsamt@kreis-gr.de
 
Postanschrift:
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
 
 
 


Staatliche Träger von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur Bautzen:

Dienstag, 4. Oktober 2016

#Infografik Sachsen Arbeitsmarkt im September

Infografik | Regionaldirektion Sachsen | (c)  Frank Vollgold | Presse Info 026/2016 vom



Arbeitslosigkeit und geflüchtete Menschen in Sachsen

Die Arbeitslosigkeit ist im Monatsverlauf gesunken. Insgesamt waren im September in Sachsen 146.295 Menschen arbeitslos gemeldet, 4.662 weniger als im August 2016 (minus 3,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren 15.353 Menschen weniger arbeitslos (minus 9,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote belief sich im September auf 6,9 Prozent und lag damit um 0,2 Prozentpunkte unter dem Vormonatsniveau. Im Bereich der Arbeitsagenturen lag die Arbeitslosenquote bei 1,8 und im Bereich der Jobcenter bei 5,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote ausländischer Staatsbürger ist um 0,6 Prozentpunkte auf 25,1 Prozent zurückgegangen.
Seit Juni 2016 werden geflüchtete Menschen auch in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen. Bisher war das nur näherungsweise durch die Berichterstattung über Staatsangehörige aus den wichtigsten Asylherkunftsländern möglich.
Von August auf September ist die Zahl der arbeitslosen Flüchtlinge um 159 auf 6.015 Menschen zurückgegangen. Davon sind 4.637 anerkannte Schutzberechtigte (77,1 Prozent), die durch die Jobcenter betreut werden. Weitere 1.254 Asylbewerber (20,8 Prozent) sowie 124 geduldete Ausländer (2,1 Prozent) werden durch die Arbeitsagenturen betreut. Damit liegt der Anteil der arbeitslosen Flüchtlinge an allen Arbeitslosen bei 4,1 Prozent.
Von den 6.015 arbeitslosen Flüchtlingen kommen unter anderem 3.614 aus Syrien (60,1 Prozent), 447 aus Afghanistan (7,4 Prozent), 437 aus dem Irak (7,3 Prozent) und 245 aus Eritrea (4,1 Prozent).