Montag, 24. Januar 2011

Work & Travel

Eine Veranstaltung für  junge Menschen, die vorübergehend im Ausland leben und arbeiten möchten.

Interessierte Jugendliche sind zur Informationsveranstaltung zum Thema Work & Travel in das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Straße 2, eingeladen. Während eines Auslandsaufenthaltes erlaubt dieses Programm Jugendlichen, das jeweilige Land selbständig zu erkunden und durch Arbeit diese Reise zu finanzieren. Wie dies organisatorisch und praktisch durchgeführt wird, erfahren die Teilnehmer in der Veranstaltung am Donnerstag, dem 3. 2. 2011  um 16.30 Uhr im BiZ. 

Exkursion in die Ausbildungsstätte der sächsischen Kunststoffindustrie

Am 3. Februar erhalten Schüler im Rahmen einer Exkursion Einblick in die Ausbildungsstätte der sächsischen Kunststoffindustrie

In Zusammenarbeit mit sächsischen Betrieben und Wirtschaftseinrichtungen ist es nunmehr gelungen, in Bautzen ein modernes Bildungszentrum der sächsischen Kunststoffindustrie aufzubauen. Hier werden Teile der praktischen Ausbildungsinhalte an Lehrlinge und Studenten der Kunststoffbranche vermittelt. In einer Exkursion des Berufsinformationszentrums (BiZ) der Agentur für Arbeit Bautzen, können interessierte Schüler diese neue Einrichtung kennen lernen. Beginn ist am 3. Februar 2011 um 16.30 Uhr am Ausbildungszentrum „POLYSAX“ in Bautzen, Edisonstraße 4. Eine vorherige Anmeldung im BiZ unter der Telefon-Nummer: 03591 66-1410 ist erforderlich! 

Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2010 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2011 bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit Bautzen, Team 262, Neusalzaer Straße 2 in 02625 Bautzen ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten in diesen Wochen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber täglich in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr telefonisch an die Agentur für Arbeit Bautzen, Telefon 03591/ 66 11 51 wenden.

E-Mail-Anfragen sind an die E-Mail-Adresse mailto:Bautzen.262-Reha-AN-AG-Lstg@arbeitsagentur.de zu senden.

Infos zu Überbrückungsmöglichkeiten zwischen Schule und Ausbildung

Im BiZ Bautzen gibt es am 27. Januar Infos zu Überbrückungsmöglichkeiten zwischen Schule und Ausbildung

Am 27. Januar um 16.30 Uhr findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Straße 2, eine Informationsveranstaltung zu Überbrückungsmöglichkeiten zwischen Schule und Ausbildung bzw. Studium statt. Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen eine Möglichkeit, sich im pflegerischen, erzieherischen und hauswirtschaftlichen Bereich auszuprobieren. Für Jugendliche, die sich für den Bereich Umwelt und Natur interessieren, gibt es das freiwillige ökologische Jahr. Auch hier können sich die Jugendlichen in der praktischen Arbeit austesten. Nähere Angaben zum Bewerbungsverfahren, Ablauf, Anerkennung sowie Bezahlung werden in der Veranstaltung besprochen.

Kostenfreies Bewerberseminar für Schüler !

In den Winterferien bietet das BiZ ein kostenfreies Bewerberseminar für Schüler an zwei Terminen an. Anmeldung ist erforderlich.

Das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2, bietet für Schüler aus Haupt-, Real-, Fachoberschulen und Gymnasien, die sich zum Bewerbung schreiben oder zum Vorstellungsgespräch gründlich vorbereiten möchten,  ein kostenfreies Bewerberseminar an. Hier erhält man Tipps und Hinweise zu thematischen Schwerpunkten, wie das Bewerbungsschreiben, die Online-Bewerbung, die Selbstpräsentation oder das persönliche Vorstellungsgespräch mit einem Arbeitgeber. Die Jugendlichen erfahren, worauf es beim Bewerben besonders ankommt und was man unbedingt vermeiden sollte, damit die Bewerbung auch zum erhofften Erfolg führt. 

Die Teilnahme an dem Seminar kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen – Telefon-Nr. 03591 66-1410. Das Ganze findet in den Winterferien an zwei Terminen in den Räumen des BiZ statt. Die Schüler können zwischen dem 15. Februar um 10.00 Uhr und dem 22. Februar um 10.00 Uhr wählen.

Dienstag, 11. Januar 2011

Berufsorientierung für Schüler direkt im Unternehmen - Agentur für Arbeit Bautzen

Am 20. Januar organisiert das BiZ Berufsorientierung für Schüler direkt im Unternehmen. Anmeldungen sind erwünscht.

Das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Bautzen hat für Schüler eine besondere Informationsveranstaltung organisiert. Interessenten für die Ausbildung zum Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpfleger haben die Möglichkeit an einer Exkursion zur Ausbildungsstätte der Oberlausitz-Kliniken in Bautzen teilzunehmen. An Ort und Stelle wird zur Ausbildung und späteren Tätigkeit informiert. Selbstverständlich gibt es hier auch Hinweise zu allgemeinen Fragen, wie Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungstermin usw. Treffpunkt ist am Donnerstag, dem 20. Januar um 16.30 Uhr in Bautzen, Flinzstraße (alter Haupteingang Krankenhaus). Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, sollte sich unbedingt im BiZ vorher einen Platz reservieren lassen - Telefon-Nr. 03591 66-1410.
Presse Info der Agentur für Arbeit Bautzen 003-2011 vom 05.01.2011

Donnerstag, 6. Januar 2011

Agentur für Arbeit Bautzen - Berufsinformationszentrum (BiZ) | Termine für Januar 2011

06.01.  16.30 Uhr       Die Ausbildung zum Physiotherapeuten
08.01.  08.30 – 12.00 Uhr ist das BiZ geöffnet – ein Berufsberater steht ohne Voranmeldung zur Verfügung
13.01.  10.00 Uhr       Studieren im Ausland aber wie?
           14.00 Uhr       FH Lausitz stellt binationalen Studiengang „Sozialpädagogik“ vor
17.01.  14.00 Uhr       Arbeitgeber Bundeswehr
20.01.  16.30 Uhr       Gesundheits- und Krankenpfleger – Exkursion – Anmeldung im BiZ erforderlich!
           16.30 Uhr       Duale Ausbildung mit europäischen Zusatzqualifikationen sowie betrieblichem Auslandspraktikum
26.01.  09.00 Uhr       Informationen für Berufsrückkehrer
27.01.  10.00 Uhr       Informationen für Existenzgründer
           14.00 Uhr       Informationen der Bundespolizei
           16.30 Uhr       Freiwilliges soziales Jahr / Freiwilliges ökologisches Jahr

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist auch nach dem 31.12.2010 möglich

Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz wird die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung geändert und die zeitliche Befristung für die Personenkreise der Selbständigen und Auslandsbeschäftigten aufgehoben. Die freiwillige Weiterversicherung (künftig Antragspflichtversicherung) wird deshalb für die Selbständigen und Auslandsversicherten auch über den 31.12.2010 hinaus möglich sein.

Durch die Rechtsänderung wird u.a. der Zugang zur Antragspflichtversicherung und die Antragstellung erleichtert, aber auch Mitnahmeeffekte ausgeschlossen. Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, wird die Beitragsberechnungsgrundlage neu geregelt.

Bei der Beitragsberechnung ergibt sich bei den Pflegepersonen insoweit eine Änderung, als der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung auf 3 Prozent steigt. Bei den Selbständigen und Auslandsbeschäftigten tritt neben der Anhebung des Beitragssatzes auch eine Änderung bei der Beitragsberechnungsgrundlage ein. Bei ihnen wird die Berechnungsgrundlage von 25 Prozent auf nunmehr 50 Prozent der Bezugsgröße angehoben. Die Regelung gilt für bereits bestehende als auch für Versicherungsverhältnisse die erst nach dem 31.12.2010 begründet werden.

Pflegepersonen zahlen künftig einen monatlichen Beitrag von 7,67 Euro (West) bzw. 6,72 Euro (Ost), Selbständige 38,33 Euro (West) bzw. 33,60 Euro (Ost) und Auslandsbeschäftigte 38,33 Euro bundeseinheitlich.

Die jetzt schon Versicherten werden im Zuge der Jahresumstellung auf die Rechtsänderung zum 1.1.2011 hingewiesen.


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 70/2010 28. Dezember 2010

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.ba-audio.de.