Montag, 9. Dezember 2019

Geschenkebäumchen im #Jobcenter #Dresden


Jobcenter Dresden: Aller guten Dinge sind 5…

Geschäftsführer Thomas Berndt und 
Teamleiterin Heike Ullrich-Möhn
 im Foyer des Jobcenters
…und das im wahrsten Sinne des Wortes. Zum fünften Mal, mit Beginn der Adventszeit, wurde nun wieder das Geschenkebäumchen im Jobcenter Dresden aufgestellt und liebevoll arrangiert. So gibt es auch in diesem Jahr wieder viele gute Dinge zu entdecken und mitzunehmen. 

Mit viel Liebe zum Detail haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Dresden wieder gut erhaltenes, gebrauchtes aber auch ganz neues Spielzeug und andere Kleinigkeiten gespendet. Damit wollen sie die Mütter und Väter unterstützen, denen es aufgrund ihrer aktuellen Situation gerade nicht ganz so leichtfällt, die Wünsche ihrer Kinder zu erfüllen, denn auch wenn Schenken und beschenkt werden nicht die wesentlichen Botschaften der Weihnachtszeit sind, ist es doch gerade für die Kinder ein besonders schöner Bestandteil. Die Erfahrungen und Glücksmomente der letzten Jahre haben zudem gezeigt, wie sehr sich alle Besucher des Hauses freuen, wenn man im Foyer des Hauses die hübsch gestaltete Weihnachts-Ecke betrachten kann.
Dresdnerinnen und Dresdner, die ein Anliegen im Haus klären möchten, haben ab sofort bis zum 23. Dezember die Möglichkeit, vor oder nach ihren Terminen im Jobcenter ein passendes Geschenk für ihre Kinder zu entdecken und mit nach Hause zu nehmen. Unbürokratisch, ohne Formular, einfach so und zur Freude der Kinder ist das Mitnehmen der Präsente ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeiter des Jobcenters möchten damit zeigen, dass hier Menschen mit Herz arbeiten, die fern von gesetzlichen Regelungen ganz unkompliziert helfen können und wollen. Für Nachschub wird also stets gesorgt sein.

Freitag, 8. November 2019

#Jobcenter #Dresden - Urteil des #Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 #Sanktionen




Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 05.11.2019 Klarheit geschaffen, ob und in welchem Umfang Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei Verstößen zulässig und mit dem Recht auf Existenzminimum vereinbar sind. 
Demnach sind Mitwirkungspflichten und deren Durchsetzung mithilfe von Leistungsminderungen im Grundsatz verfassungskonform. Die in §§ 31 bis 31b SGB II verankerten Sanktionsregelungen sind jedoch teilweise unverhältnismäßig und bedürfen einer Neuregelung durch den Gesetzgeber. 
Das Urteil betrifft im Kern Sanktionen bei verweigerten Arbeitsaufnahmen oder Maßnahmen, wirkt sich aber auf alle anderen Sanktionstatbestände aus. Für die konkrete Umsetzung des Urteils in die Sanktionsentscheidungen, sind noch Klarstellungen des Gesetzgebers notwendig. 
Zur sofortigen Umsetzung des Urteils im Jobcenter Dresden gibt der Geschäftsführer, Herr Thomas Berndt, bekannt. 
  • Das Jobcenter Dresden trifft seit 06.11.2019 vorerst keine Sanktionsentscheidungen. Damit stellt das Jobcenter Dresden sicher, dass keinem Dresdner Jobcenterkunden eine Sanktion zugestellt wird, die nicht mit dem Urteil vereinbar ist.
  • Im Jobcenter Dresden werden auf Basis des Urteils alle Sanktionen die über den 05.11.2019 hinauswirken überprüft und dann angepasst, wenn sie mit dem Urteil nicht vereinbar sind.
  • Die erwarteten Konkretisierungen durch den Gesetzgeber werden schnellstmöglich durch das Jobcenter Dresden umgesetzt.
Die Trägerinnen des Jobcenter Dresden begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Für Frau Dr. Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen und Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenter Dresden ist das Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtung: „Viele Jahre musste auf diese Entscheidung gewartet werden. Ein weiteres Ziel muss sein, dieses Urteil auch auf die Jugendlichen unter 25 Jahre anzuwenden, damit die Ungleichbehandlung bis hin zum Verlust der Mietwohnung endlich beendet wird." Jobcenter Dresden Budapester Str. 30 01069 Dresden Tel: 0351 2885 1455 Fax: 0351 2885 292200 mailto:Jobcenter-Dresden.Presse@jobcenter-ge.de
Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dresden: „Ich bin dankbar für Klarstellung zu einer langen umstrittenen Frage. Die ausgewogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Sie ermöglicht, die individuellen Umstände und Folgen einer Sanktion zu berücksichtigen.
Unabhängig vom Urteil ist für das Jobcenter Dresden klarzustellen, dass über 95 Prozent der Leistungsberechtigten pro Jahr mit Sanktionen nicht mal in Berührung kommen. Drei von vier Sanktionen werden ausgesprochen, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden.

Mittwoch, 30. Oktober 2019

#Arbeitsmarkt in der #Oberlausitz - #Arbeitslosenquote bleibt weiterhin unter sechs Prozent

Überblick über den Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Bautzen:
 
Arbeitslosenzahl im Oktober: 16.078 Menschen
  • Veränderung zum Vormonat: -210 Menschen / -1,3 Prozent
  • Veränderung zum Oktober 2018: -1.784 Menschen / -10,0 Prozent 
aktuelle Arbeitslosenquote: 5,7 Prozent
  • Veränderung zum Vormonat: -0,1 Prozentpunkte
  • Veränderung zum Oktober 2018: -0,6 Prozentpunkte  
Bestand sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen: 4.667
  • Veränderung zum Vormonat: +42 Stellen / +0,9 Prozent
  • Veränderung zum Oktober 2018: -40 Stellen / -0,8 Prozent
„Die Herbstbelebung und die damit verbundene positive Entwicklung am Arbeitsmarkt halten an. Die Quote sinkt erneut und befindet sich damit unterhalb von sechs Prozent“, erläutert Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen, die aktuellen Zahlen vom Oktober.
„Die Suche der Unternehmen nach Personal hält an. So wurden der Agentur für Arbeit Bautzen im aktuellen Monat 924 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen gemeldet“, so der Arbeitsagenturchef weiter.

Arbeitslosigkeit:

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bautzen waren Ende Oktober insgesamt 16.078 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 210 Arbeitslose (-1,3 Prozent) weniger als im Vormonat September und 1.784 Personen (-5,7 Prozent) weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,7 Prozent. Im Oktober 2018 lag sie bei 6,3 Prozent.

Die Agentur für Arbeit Bautzen betreute in der Arbeitslosenversicherung im Oktober 5.018 Arbeitslose, 159 Arbeitslose weniger als im September 2019. Gegenüber dem Vorjahresmonat waren 124 Personen weniger arbeitslos gemeldet.

Die kommunalen Jobcenter der Landkreise Bautzen und Görlitz registrierten zusammen 11.060 Arbeitslose in der Grundsicherung. Von diesen entfallen 4.653 Arbeitslose auf den Landkreis Bautzen und 6.407 Arbeitslose auf den Landkreis Görlitz. Gegenüber dem Vormonat sank die Zahl der Arbeitslosen bei beiden Jobcentern insgesamt um 51 Personen und im Vergleich zu Oktober 2018 um insgesamt 1.660 Personen.

Unterbeschäftigung:

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Die Unterbeschäftigung, die Summe aus Arbeitslosen und Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, belief sich insgesamt auf 22.340 Personen. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Oktober 2018 um 8,2 Prozent. Aktuell liegt der Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung bei 72,0 Prozent. Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen liegt die Unterbeschäftigungsquote im Oktober bei 7,8 Prozent. Sie sank im Vergleich zum Vormonat leicht um 0,1 Prozentpunkte.

Im Oktober 2019 nahmen 6.150 Menschen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil oder standen aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Krankheit, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Viele wurden mit Weiterbildungen (1.103) gefördert, nahmen an Arbeitsgelegenheiten in der Grundsicherung (1.679) oder an Aktivierungsmaßnahmen (1.015) teil. Ein kleinerer Teil dieser Frauen und Männer stand aus anderen Gründen der Vermittlung nicht zur Verfügung und war deshalb nicht arbeitslos (zum Beispiel wegen Krankheit: 304).

Ausgewählte Personengruppen des Arbeitsmarktes:

Geschlecht: Die Zahl der arbeitslosen Männer verringerte sich im Monatsverlauf um 115 auf 8.940. Das sind 782 arbeitslose Männer weniger als im Oktober 2018. Bei den Frauen sank dagegen die Zahl der Arbeitslosen in den zurückliegenden Wochen um 95 auf 7.138. Im Vorjahresvergleich sind derzeit 1.002 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Der Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen umfasst 44,4 Prozent und die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt 5,4 Prozent (Vormonat: 5,5 Prozent; Vorjahr: 6,1 Prozent).

Ältere: Bei den Älteren verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen zum Vormonat. Am Monatsende waren 7.664 Arbeitslose über 50 Jahre alt. Das sind 125 ältere Frauen und Männer weniger ohne Arbeit als vor einem Monat. Im Vorjahresvergleich ist ein Rückgang um 783 Arbeitslose zu verzeichnen.

Langzeitarbeitslose: 7.237 der 16.078 Arbeitslosen sind länger als ein Jahr auf Arbeitsuche. Im Monatsverlauf verringerte sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 56. Im Vergleich zum Oktober 2018 ist ein großer Rückgang um 1.309 Arbeitslose in dieser Personengruppe zu verzeichnen.

Arbeitskräftenachfrage:

Im Oktober 2019 akquirierte der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Bautzen insgesamt 924 freie sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Damit meldeten die Unternehmen der Arbeitsagentur Bautzen gegenüber dem Vormonat 75 Arbeitsstellen und gegenüber Oktober 2018 163 Arbeitsstellen weniger.

Aktuell können die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Bautzen insgesamt auf 4.630 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen vermitteln.

Die meisten freien Stellen sind im Bereich der Zeitarbeit (1.250), des verarbeitenden Gewerbes (774), des Gesundheits- und Sozialwesens (484), des Handels und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (429) sowie des Baugewerbes (354) zu besetzen.