Freitag, 3. Dezember 2021

Vereinfachter Zugang zur #Grundsicherung wurde verlängert





Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Ar-beitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.


Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.


Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.


„Bedingt durch die pandemische Lage werden auch in diesem Winter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden ggf. kurzfristig die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGBII in An-spruch nehmen müssen. Mit der Verlängerung des Sozialschutzpaketes wird dem bestehenden Bedarf nach einem vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung konsequent Rechnung getragen.“ erläutert Thomas Berndt (Geschäftsführer des Jobcenters Dresden).


Dienstag, 9. Februar 2021

Zettelwirtschaft? - Kannste klicken - #Jobcenter #Dresden erweitert #Online-Angebot mit dem neuen #Postfachservice


Unter www.jobcenter.digital können Kundinnen und Kunden der Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit bereits seit Mai 2019 ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen.

Ab sofort ist es für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Dresden, die einen Online-Zugang zu www.jobcenter.digital haben, möglich den neu hinzugekommenen Postfachservice nutzen.

Über diesen Online-Dienst werden Nachrichten unkompliziert und elektronisch an das Jobcenter Dresden gesendet. Ganz bequem von zu Hause aus tritt man mit dem Jobcenter Dresden in Kontakt.
Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über das Smartphone.


Die Vorteile dafür liegen auf einer Hand: Wichtige Informationen und Unterlagen werden zeit- und ortsunabhängig an das Jobcenter übermittelt. Das spart Zeit- und Portokosten, denn dieses Online-Angebot steht jederzeit und rund um die Uhr zur Verfügung und ist somit nicht an die Öffnungszeiten gebunden.


www.dresden.de/jobcenter
| www.jobcenter.digital

Donnerstag, 4. Februar 2021

#FFP2-Masken

Die #FFP2-Masken werden allen Menschen, die Leistungen der #Grundsicherung beziehen, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die berechtigten Personen müssen hierfür nichts weiter unternehmen und keinen Antrag beim #Jobcenter stellen. Sie erhalten automatisch ein Schreiben der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, mit dem sie jeweils 10 Masken pro Person in der Apotheke abholen können.