Donnerstag, 21. Juli 2016

Zuschuss für die eigenen vier Wände während Berufsausbildung möglich - Berufsausbildungsbeihilfe - BAB


Bei vielen Jugendlichen fällt bald der Startschuss für das erste Lehrjahr ihrer beruflichen Ausbildung. Aufgrund einer zu weiten Entfernung zwischen Wohnort der Eltern und Ausbildungsbetrieb benötigen manche jetzt eine eigene Unterkunft. Die Arbeitsagentur Bautzen kann Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB genannt, bezuschussen. Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden und für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. 
 

Wann sind Jugendliche anspruchsberechtigt?

  • in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung
  • in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)
  • in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses
     
    Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.
     
    Wie erfolgt die Antragstellung auf BAB?
    Anträge auf BAB sind möglichst rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit Bautzen zu stellen, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Die Antragsunterlagen können telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder auch persönlich in der Arbeitsagentur abgeholt werden.  
  • Am schnellsten geht die Antragsbearbeitung, wenn die vollständigen Unterlagen über die Großempfängerpostanschrift eingereicht werden:
    Agentur für Arbeit Bautzen
    02619 Bautzen
     
    Zusatzinformationen:
    Für eine Förderung ist Voraussetzung, dass aufgrund der Ausbildung eine eigene Wohnung benötigt wird, weil die Entfernung vom Elternhaus zum Ausbildungsort zu weit ist. Volljährige, Verheiratete oder Auszubildende mit Kind können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
     
    Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart.
     
    Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
     

Weiterführende Informationen zur Antragstellung und zur Leistung gibt es telefonisch kostenlos unter 0800 4 5555 00 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de à Bürgerinnen & Bürger à Ausbildung à Finanzielle Hilfen à Berufsausbildungsbeihilfe.

Donnerstag, 14. Juli 2016

Agentur für Arbeit Bautzen - Gemeinsame #Jobbörse für ausländische #Fachkräfte im Landkreis #Görlitz an den Start gegangen





Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung
der Agentur für Arbeit Bautzen  und Thomas Napp,
Leiter der Servicestelle für ausländische Fachkräfte
im Landkreis Görlitz (v.l.):
Quelle:  C. Franke | Agentur für Arbeit Bautzen
Die Servicestelle für ausländische Fachkräfte im Landkreis Görlitz mit Sitz in Reichenbach/O.L. baut in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Bautzen ihren Service weiter aus. Am 13. Juli 2016 ging die gemeinsame Jobbörse für ausländische Fachkräfte auf der Internetseite www.migrationszentrum.de an den Start. Bewerber und Arbeitgeber können die Jobbörse kostenfrei nutzen.
 
Die Arbeitsagentur Bautzen überträgt zur Veröffentlichung in der Jobbörse Stellenangebote von Arbeitgebern, die ihr Einverständnis dazu ausdrücklich erteilt haben, an die Servicestelle für ausländische Fachkräfte. Grundlage dafür ist eine im April geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bürgermeisterin der Stadt Reichenbach/O.L., Carina Dittrich.
 
„Die Servicestelle für ausländische Fachkräfte hat eine hohe Bedeutung für die Gemeinde Reichenbach/O.L. sowie für die Region. Sie schlägt eine Brücke zwischen den hiesigen Unternehmen im Landkreis Görlitz und ausländischen Fachkräften, besonders aus Polen und Tschechien auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt im Dreiländereck. Die neue Jobbörse erhöht die Markttransparenz und ist damit unverzichtbar für unsere Region“, so Carina Dittrich.
 
Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Bautzen, erklärt: „Durch die demografische Entwicklung und die gute Grundverfassung des ostsächsischen Arbeitsmarktes hat sich die Nachfrage nach Fachkräften in bestimmten Berufen verstärkt. Zunehmend dauert es länger, für Arbeitsstellen passende Bewerber zu finden. Es gibt Arbeitgeber, die ihren Suchradius erweitern und sich nach ausländischen Fachkräften umschauen. Um das Stellenmeldungs- und Besetzungsverfahren zu beschleunigen sowie effizienter zu gestalten, unterstützt die Arbeitsagentur Bautzen die Jobbörse der Servicestelle für ausländische Fachkräfte. Unternehmen, die zur Suche nach ausländischen Arbeitskräften die Dienstleistungen der Arbeitsagentur Bautzen in Anspruch nehmen, können nun gleichzeitig von den Dienstleistungen der Servicestelle für ausländische Fachkräfte profitieren.“
 
Thomas Napp, Leiter der Servicestelle für ausländische Fachkräfte im Landkreis Görlitz, ergänzt: „Mit dem ganzheitlichen Dienstleistungsportfolio der Servicestelle wollen wir die dauerhafte Ansiedlung der Fachkräfte unterstützen und die regionale Wirtschaft stärken. Wir haben eine große Nachfrage von ausländischen Fachkräften, welche hier in der Region Arbeit suchen. Meine Mitarbeiter begleiten diese Arbeitsuchenden während des gesamten Prozesses bis zur Integration in Arbeit und damit in die Gesellschaft. Was bisher noch fehlte, war eine Plattform, welche den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage unterstützt. Mit dem Start der Jobbörse haben wir diesen Schritt erfolgreich abgeschlossen, den wir im letzten Jahr mit der Agentur für Arbeit Bautzen begonnen haben. Sie ist ein wichtiges Instrument für meine Mitarbeiter, damit Unternehmen die passende Fachkraft und Bewerber die passende Stelle in der Region finden.“
 
Hintergrundinformationen:
 
Die Arbeitsagentur Bautzen arbeitet seit Juli 2015 mit der Servicestelle zusammen. Grundlage ist die am 29. Juli 2015 geschlossene Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Reichenbach/O.L. Die Partner bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein, um eine gelebte und vermittelte Willkommensstruktur in der Oberlausitz zu etablieren. Dazu gehört neben dem regelmäßigen Austausch von Stellenangeboten unter anderem die gemeinsame Nutzung des Dolmetscher- und Übersetzerpools für den Landkreis Görlitz. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, arbeitet die Arbeitsagentur Bautzen im Landkreis Görlitz exklusiv mit der Servicestelle für ausländische Fachkräfte als zentralen Ansprechpartner zusammen.
 
Die Servicestelle für ausländische Fachkräfte im Landkreis Görlitz  ist für die Unternehmer des Landkreises tätig, die sich bedingt durch Fachkräfteengpässe im Ausland umsehen wollen. Sie unterstützt internationale Fachkräfte und deren Familien, die in der Region heimisch werden wollen, bei ihrer Ankunft im Landkreis. Zum Service zählen neben der beruflichen Tätigkeit weitere Dienstleistungen, wie die Beratung und Begleitung bei der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen, bei Behördengängen, die Vermittlung von Wohnraum, Kindergartenplätzen, Sprachkursen bis hin zur Vorstellung von Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten.
 
Die Servicestelle für ausländische Fachkräfte wurde von der Stadt Reichenbach/O.L. und dem Landkreis Görlitz mit Unterstützung des Freistaates Sachsen ins Leben gerufen.
 
Zu den Partnern der Servicestelle für ausländische Fachkräfte gehören, neben der Agentur für Arbeit Bautzen, die Industrie- und Handelskammern beiderseits der Grenze, das Jobcenter des Landkreises Görlitz, die Hochschule Zittau/Görlitz, die Studienakademie Bautzen sowie die Verbindungsbüros des Freistaates Sachsen in Breslau und Prag.
 
Unter den 83.681 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Görlitz waren im September 2015 3.288 Ausländer (3,9 Prozent). Die Mehrzahl stammt aus Polen (2.219 Personen) und Tschechien (383 Personen).  

Pressekontakte:

Agentur für Arbeit Bautzen                                              Servicestelle für ausländische Fachkräfte

Presse und Marketing                                                         Thomas Napp

Corina Franke                                                                     Telefon 035828 / 889713

Telefon: 03591 / 66 24 00                                                    E-Mail: thomas.napp@wirtschaft-goerlitz.de

Montag, 4. Juli 2016

Tipps zum #Kindergeld – ganz speziell für die Sommermonate


Tipps zum Kindergeld – ganz speziell für die Sommermonate

 

Schülerinnen und Schüler müssen sich nach ihrem Schulabschluss nicht zwingend arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb von vier Monaten nach Schulende eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Jahr begonnen wird. In diesem Fall erkennt die Familienkasse den Übergangszeitraum automatisch an und zahlt weiter Kindergeld aus.

Hintergrundinformationen und weitere Tipps von der Familienkasse Sachsen:
 

Niemand muss auf Kindergeld verzichten, wenn der Nachwuchs

  • zwischen Schule und Studium/Ausbildung oder
  • wegen eines fehlenden Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatzes pausiert, oder
  • ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert.
     
    Mit Beginn der Schulferien stellen sich viele Eltern, deren Kinder schon 18 Jahre und älter sind,  die Frage: Wie geht´s eigentlich jetzt mit dem Kindergeld weiter? Damit niemand auf diese steuerliche Entlastung für Familien verzichten muss, möchte Ihre Familienkasse auf wichtige Informationen hinweisen:
     
    Kindergeld gibt’s generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
     
    Generell wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Über diese Altersgrenze hinaus, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, kann es Kindergeld dann geben,

  • wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, beziehungsweise ein Studium, absolviert
  • wenn das Kind noch keine Ausbildung gefunden hat und in der Agentur für Arbeit
    in der Berufsberatung als Bewerber geführt wird beziehungsweise mit eigenen Bewerbungen die Ausbildungswilligkeit nachweisen kann.
     
    Bis zum 21. Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden,

  • wenn das Kind bei einer für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stelle, also der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, arbeitsuchend gemeldet ist

Kindergeld zwischen einer Schul- und Berufsausbildung?

 

Wenn Kinder jetzt die Schule beenden und beispielsweise am 1. September eine Lehre beginnen, dann kann das Kindergeld ohne Unterbrechung auch für den Zeitraum zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn der Berufsausbildung weitergezahlt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Eltern diese Ausbildung umgehend der Familienkasse mitteilen und die Übergangszeit von vier Monaten nicht überschritten wird. Die Mitteilung kann dabei telefonisch über die gebührenfreie Service-Nummer erfolgen.
 

Kindergeld, wenn die Lehrstelle fehlt?

 

Auch wenn es mit der Lehrstelle nicht sofort klappen sollte, kann es weiter Kindergeld geben. Auch hier gilt: unbedingt die Familienkasse darüber informieren, dass die Tochter oder der Sohn eine Lehre beginnen will, aber noch keine Stelle gefunden hat. Für die Lehrstellensuche helfen die Berufsberater der Agentur für Arbeit gern bei der Suche eines Ausbildungsplatzes weiter. Mit der Anmeldung zur Berufsberatung ist dann auch zugleich der Nachweis für die Ausbildungssuche geführt. Es ist auch möglich, eigene Bemühungen zur Suche einer Ausbildungsstelle durch Vorlage von Bewerbungsbestätigungen, Zwischennachrichten oder Absagen von Arbeitgebern, gegenüber der Familienkasse zu dokumentieren.
 

Schadet Wartezeit zwischen Abitur und Studium beim Kindergeld?

 

Die meisten Abiturienten und Fachoberschüler steuern ein Studium an - zwischen Abitur und Studienbeginn geht in der Regel allerdings immer etwas Zeit ins Land. Welche Folgen hat diese Wartezeit auf das Kindergeld? Eine Wartezeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – hier Schule und Uni – ist für den Anspruch auf Kindergeld nicht schädlich. Es kann auch eine längere Wartezeit anerkannt werden. Allerdings muss die Bewerbung um einen Studienplatz möglichst rasch erfolgen und die Familienkasse umgehend darüber unterrichtet werden. Die Eingangsbestätigung bei einer Uni hilft, den Nachweis zu führen.

 

Kindergeld auch für Kinder ohne Arbeit?
 

Wenn etwa junge Leute nach einer Ausbildung nicht übernommen werden oder aus anderen Gründen ohne Arbeit sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden. Hier gilt: Das Kind muss bei einer für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stelle, also der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, gemeldet sein und darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
 

Gibt`s Kindergeld auch für Kinder in einem geregelten Freiwilligendienst?

 

Ja, auch hier kann Kindergeld gezahlt werden. Einzelheiten können Sie dazu im Internet finden oder auch telefonisch über das Service-Center erfragen.

 

Im Internet sind unter www.familienkasse.de weitere Informationen zum Thema Kindergeld zu finden. Bei Fragen stehen auch die Mitarbeiter der Familienkasse gern telefonisch unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800 4 5555 30 zur Verfügung.