Montag, 28. Februar 2011

Alle Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften sind unwirksam



Dumpinggehälter
Leiharbeiter können rückwirkend Lohn einklagen
AP


Das Urteil ist ein Paukenschlag für die Leiharbeitsbranche: Alle Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften sind unwirksam. Das bedeutet, dass Mitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen können. Sie müssen dafür jedoch vor Gericht gehen.


Erfurt - Zehntausende Leiharbeiter können auf Lohnnachzahlungen hoffen. Das geht aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor, die das Gericht am Montag vorlegte. Im Dezember bereits hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) nicht tariffähig ist. Nun ist klar: Alle von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Leiharbeitsfirmen müssen mit Forderungen in Milliardenhöhe rechnen.

Nach Schätzungen hat die christliche Spitzenorganisation Tarifverträge für mehr als 200.000 Zeitarbeiter abgeschlossen - vor allem mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Allein hier sollen deutlich mehr als 1000 Firmen betroffen sein.

Die Nachzahlungen gibt es allerdings nicht automatisch. Arbeitnehmer müssen ihre Forderungen laut einem BAG-Sprecher einklagen - wegen Verjährungsfristen maximal rückwirkend bis 2005. Auch Sozialkassen haben wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit.


Ver.di fordert Gleichberechtigung per Gesetz

Das Bundesarbeitsgericht begründet die Entscheidung damit, dass ein Dachverband von Gewerkschaften seine Tariffähigkeit ausschließlich von den Mitgliedern ableite. Und der CGZP fehle aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Tarifmacht.

Ver.di bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen Schritt", um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer zu verbessern. Die Gewerkschaft forderte die Bundesregierung auf, gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen vom ersten Tag an vorzuschreiben. Nur dies könne "dem Missbrauch der Leiharbeit einen Riegel vorschieben".

Quelle: SPIEGEL Online vom 28.02.2011

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