Mittwoch, 29. Juni 2011

Urlaub für Arbeitslose – Zustimmung der Arbeitsagentur vorher einholen

Für viele Familien steht der Sommerurlaub vor der Tür. Aber was ist, wenn ein Familienmitglied arbeitslos ist? Die Agentur für Arbeit Bautzen informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

Urlaub für Arbeitslose ist grundsätzlich möglich - auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt. Nach den gesetzlichen Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Dies ist der Grundsatz. Dennoch stimmt die Agentur für Arbeit einer sogenannten Ortsabwesenheit von bis zu 21 Kalendertagen pro Jahr zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit nicht beeinträchtigt wird. Beispiel: Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Weiterbildung verschieben. In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen. Dann ist eine Weiterzahlung der Leistungen für den beantragten Zeitraum, also maximal für drei Wochen, möglich. Am einfachsten geht die Absprache telefonisch unter 01801 555 111* oder persönlich. Eine schriftliche Beantragung wird nicht akzeptiert, da hier keine unmittelbare persönliche Rückmeldung erfolgen kann.

Ist im Kalenderjahr eine insgesamt länger als drei Wochen andauernde Ortsabwesenheit geplant, entfällt ab der vierten Woche die Leistungszahlung. Und sollte der "Urlaub" länger als sechs Wochen dauern, kann für die gesamte Zeit der Ortsabwesenheit kein Geld gezahlt werden. Danach muss ein neuer Arbeitslosengeldantrag gestellt werden.

Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit Bautzen allen Kunden, sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu kümmern.

(* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

© Presse Info 091-2011 der Agentur für Arbeit Bautzen vom 24.06.2011

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