Donnerstag, 1. November 2012

Gekündigt – was nun? - Bei drohender Entlassung sofort arbeitsuchend melden

Wem die Kündigung droht, sollte kühlen Kopf bewahren und sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Wer später von der Entlassung erfährt, muss die Arbeitsagentur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung informieren. Wer sich nicht rechtzeitig meldet, dem droht eine einwöchige Sperrzeit. Allein im letzten Monat ist etwa jede dritte Sperrzeit dadurch eingetreten, dass sich Arbeitnehmer zu spät arbeitsuchend gemeldet haben. Insgesamt kam es im September 200-mal zu einer Sperre.
 
Thomas Berndt, Leiter der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz, empfiehlt allen die von ihrer Kündigung erfahren haben die Serviceangebote zur fristgerechten Meldung zu nutzen. „Das geht völlig unkompliziert durch eine telefonische Meldung unter 01801 555111* oder  online unter www.arbeitsagentur.de und der Auswahl JOBBÖRSE. Kunden ersparen sich dadurch den Weg zur Arbeitsagentur und vermeiden womöglich finanzielle Nachteile", so Berndt.
Beim ersten Kontakt zur Agentur für Arbeit werden die erforderlichen Bewerberdaten aufgenommen und ein Termin beim Arbeitsvermittler vereinbart. Wirksam wird die telefonische oder online erfolgte Arbeitsuchendmeldung allerdings erst, wenn der vereinbarte Termin für das Erstgespräch beim Vermittler tatsächlich wahrgenommen wird.
Alle Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer bei eintretender Arbeitslosigkeit sind im Merkblatt 1 nachzulesen. Dies ist online unter www.arbeitsagentur.de à Bürgerinnen und Bürger à Arbeitslosigkeit à Arbeitslosengeld zu finden.
 
Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz räumt in einer Beitragsreihe mit möglichen Vorurteilen auf und informiert Arbeitnehmer über ihre Pflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld. In einer weiteren Folge geht es um Meldeversäumnisse. Hier zeigt die Agentur, wie diese zu vermeiden sind.
 
* Festnetzpreis bei 3,9 ct./min.; Mobil bei 42 ct./min.
 
© Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz PI 114-2012
 
 
 
 

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