Arbeitgeber mit mindestens
20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigung von
Schwerbehinderten im Jahr 2014 bei der Arbeitsagentur einzureichen. Die vollständigen
Unterlagen müssen bis spätestens 31.
März 2015 vorliegen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden. Neben
der digitalen Form besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Unterlagen in
Papierform an die Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Straße 2, 02625
Bautzen zu senden. Die Agentur für Arbeit Bautzen empfiehlt, mit der Abgabe
nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig
klären zu können.
Hintergrund:
Kraft Gesetz wird die
Ausgleichsabgabe nur dann fällig, wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich
mindestens 20 Arbeitnehmern nicht wenigstens fünf Prozent davon mit
schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Die Höhe der
Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt.
Durchführung des
Anzeigeverfahrens:
Bereits erfasste
Arbeitgeber bekommen automatisch bis Anfang Januar eine CD-ROM mit der Software
„REHADAT-Elan“ samt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren zugesandt. Mit diesem
Programm kann die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und
bequem elektronisch vorgenommen werden, das spart Papier und Zeit. Ganz
praktisch kann dabei die Höhe der Ausgleichsabgabe gleich mit berechnet
werden.
Wer noch keine CD-ROM
erhalten hat, kann die Software auch kostenlos im Internet unter www.rehadat-elan.de bekommen. Hier stehen außerdem Papiervordrucke zur Verfügung, falls
eine elektronische Meldung nicht möglich ist.
Bei Fragen zum Thema
erreichen Sie Ihren Arbeitgeberservice kostenlos unter der Telefonnummer 0800
4 5555 20.
Weitere Informationen gibt
es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de Unternehmen |
Rechtsgrundlagen | Schwerbehindertenrecht.
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