Donnerstag, 22. Januar 2015

Meldefrist für die #Beschäftigung #schwerbehinderter Menschen an die Agentur für Arbeit #Bautzen endet bald


Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten im Jahr 2014 bei der Arbeitsagentur einzureichen. Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 31. März 2015 vorliegen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden. Neben der digitalen Form besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Unterlagen in Papierform an die Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Straße 2, 02625 Bautzen zu senden. Die Agentur für Arbeit Bautzen empfiehlt, mit der Abgabe nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig klären zu können.

Hintergrund:
 
Kraft Gesetz wird die Ausgleichsabgabe nur dann fällig, wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmern nicht wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt.

Durchführung des Anzeigeverfahrens:
 
Bereits erfasste Arbeitgeber bekommen automatisch bis Anfang Januar eine CD-ROM mit der Software „REHADAT-Elan“ samt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren zugesandt. Mit diesem Programm kann die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und bequem elektronisch vorgenommen werden, das spart Papier und Zeit. Ganz praktisch kann dabei die Höhe der Ausgleichsabgabe gleich mit berechnet werden.
Wer noch keine CD-ROM erhalten hat, kann die Software auch kostenlos im Internet unter www.rehadat-elan.de bekommen. Hier stehen außerdem Papiervordrucke zur Verfügung, falls eine elektronische Meldung nicht möglich ist.

Bei Fragen zum Thema erreichen Sie Ihren Arbeitgeberservice kostenlos unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de  Unternehmen | Rechtsgrundlagen | Schwerbehindertenrecht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen