Donnerstag, 12. November 2015

Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer weiter gezahlt

Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegt den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.

PI -  Nummer 58/2015 vom 12.11. 2015

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen