Der Verwaltungsausschuss der Agentur für
Arbeit Bautzen hat das neue Instrument in seiner letzten Sitzung beraten. Ziel
der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen ist es, geflüchtete Menschen an den
Arbeitsmarkt heranzuführen.
Diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion. Zum einen
führen sie die Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens
niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heran. Zum anderen erhalten die
geflüchteten Menschen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben
in Deutschland.
Das Programm richtet sich somit an
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer
schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können
volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber,
die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar
ausreisepflichtige Ausländer.
Weiterführende Integrationsmaßnahmen,
wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder
Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der
Teilnahme an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme. Ist die Teilnahme an einem
Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen
möglich, soweit der Vorrang der Sprach- beziehungsweise Integrationskurse
gewährleistet bleibt.
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für
Arbeit Bautzen möchte informieren, dass alle kommunalen, staatlichen und
gemeinnützigen Träger Arbeitsgelegenheiten schaffen können, sofern sie
zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Arbeiten sonst nicht, nicht
in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Mit
dieser Voraussetzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsgelegenheiten
reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen.
Kommunale, staatliche und gemeinnützige
Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die
Maßnahmen bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde
beantragt die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.
Ansprechpartner
der Landkreise:
Landkreis Bautzen:
Landratsamt
Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet
Integration
Lysann Müller
Telefon: 03591 5251-34302
E-Mail: Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
Dr. Axel
Lungershausen
Telefon: 03591 5251-34305
Postanschrift:
Macherstraße
55
01917 Kamenz
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Landkreis Görlitz:
Landratsamt
Görlitz
Ordnungsamt
Telefon: 03581 6635101
E-Mail: ordnungsamt@kreis-gr.de
Postanschrift:
Postfach 30 01
52
02806 Görlitz
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Staatliche Träger von
Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie
Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem
Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten
in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen
stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur
Bautzen:
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