Mittwoch, 19. Oktober 2016

Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen


Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen hat das neue Instrument in seiner letzten Sitzung beraten. Ziel der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen ist es, geflüchtete Menschen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 

Diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion. Zum einen führen sie die Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heran. Zum anderen erhalten die geflüchteten Menschen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland.
 
Das Programm richtet sich somit an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
 
Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der Teilnahme an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme. Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen möglich, soweit der Vorrang der Sprach- beziehungsweise Integrationskurse gewährleistet bleibt.
 
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen möchte informieren, dass alle kommunalen, staatlichen und gemeinnützigen Träger Arbeitsgelegenheiten schaffen können, sofern sie zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Mit dieser Voraussetzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsgelegenheiten reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen.
 
Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die Maßnahmen bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde beantragt die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.

 

Ansprechpartner der Landkreise:

 

Landkreis Bautzen:
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet Integration
 
Lysann Müller
Telefon:          03591 5251-34302
E-Mail:            Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
 
Dr. Axel Lungershausen
Telefon:          03591 5251-34305
E-Mail:            Axel.Lungershausen@lra-bautzen.de
 
Postanschrift:
Macherstraße 55
01917 Kamenz
 
Landkreis Görlitz:
Landratsamt Görlitz
Ordnungsamt
 
 
Telefon:          03581 6635101
E-Mail:            ordnungsamt@kreis-gr.de
 
Postanschrift:
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
 
 
 


Staatliche Träger von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur Bautzen:

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