Mittwoch, 15. Dezember 2010

Agenturen für Arbeit in Ostsachsen am Weihnachtstag und vor Silvester nicht geöffnet

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Dienststellen der Agentur für Arbeit in Ostsachsen geschlossen. Kunden haben dadurch aber keine Nachteile.
Am 24. und 31. Dezember bleibt die Agentur für Arbeit Bautzen einschließlich aller Geschäftsstellen in Ostsachsen ganztägig geschlossen.
Für Kunden, die sich am 24. Dezember erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember melden. Für den 31. Dezember gilt diese Regelung, wenn die Meldung am 03. Januar nachgeholt wird.

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