Donnerstag, 16. Dezember 2010

"Vorratsbeschluss" zu Bildungspaket und Regelsatz-Änderungen

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, falls der Bundesrat am 17.12.2010 den Änderungen der Berechnung der Regelsätze und dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche nicht zustimmt.

Der so genannte "Vorratsbeschluss" zielt darauf, alles zu unternehmen, damit die neuen Regelungen in der Grundsicherung und das Bildungspaket so schnell als möglich in Kraft treten können. Faktisch bedeutet das: Die Bundesregierung würde damit unmittelbar nach verweigerter Zustimmung und Nicht-Anrufung durch den Bundesrat noch am 17.12.2010 ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Vermittlungsausschuss würde in die Lage versetzt, auf der Grundlage des Gesetzesbeschlusses und des vorherigen Gesetzgebungsverfahrens Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, unverzüglich das Vermittlungsverfahren einzuleiten. So kann das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden, um im Verhandlungsweg die Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzge­ber seinerzeit aufgegeben, die Regelleistung in einem verfassungsgemäßen Ver­fahren bis zum 31. Dezember 2010 neu festzusetzen.


juris - Das Rechtsportal - "Vorratsbeschluss" zu Bildungspaket und Regelsatz-Änderungen

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