Mittwoch, 13. April 2011

Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens für ausländische Arbeitnehmer ab 01.05.2011



Viele Betriebe sind auf die Hilfe ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen. In der Vergangenheit war der Einsatz reglementiert. Zum 1. Mai 2011 ändert sich die Rechtslage

Am 1. Mai 2011 erhalten die Staatsangehörigen der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik sowie Ungarn uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bundesgebiet. Dies bedeutet, dass sie sich ohne Einschränkungen auf die Grundfreiheit von Unionsbürgern berufen können, im Bundesgebiet eine nicht selbständige Beschäftigung aufnehmen zu können. Infolgedessen entfällt die Verpflichtung, vor Aufnahme der Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung-EU einzuholen. Saisonbetriebe der Landwirtschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes können bereits seit 1. Januar 2011 Arbeitnehmer aus diesen Ländern ohne Antrag auf Arbeitsgenehmigung saisonal beschäftigen. Lediglich für Saisonkräfte aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien ist weiterhin ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung notwendig. Mit dem Eintreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten wird das Arbeitsmarktzulassungsverfahren der Zentralen Auslands und Fachvermittlung (ZAV), einer besonderen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn, übertragen. Innerhalb der ZAV sind sechs Teams, die ihre Standorte in Bonn, Duisburg, Frankfurt/Main und München haben, zuständig. 
Unter der zentralen Rufnummer: 0228 713 2000 erteilen die Mitarbeiter Auskünfte zum Verfahren. Allgemeine Informationen über das Arbeitsmarktzulassungsverfahren und die Neuorganisation erhalten Sie auch im Internet unter der Navigation ZAV.de–> Arbeitsmarktzulassung. Hier finden  Sie außerdem das Merkblatt 7, das über die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer informiert.

Zuständiger Stützpunkt der Agentur für Arbeit Bautzen:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Team 325
Dahlmannstraße 23
47169 Duisburg

© Agentur für Arbeit Bautzen, Pressestelle - 04-2011

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