Freitag, 21. Dezember 2012

„Wir sind gut“ – BA präsentiert Buch über ehemalige Hartz IV-Empfänger

„Wir sind gut" – BA präsentiert Buch über ehemalige Hartz IV-Empfänger
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in diesem Jahr viel in ein positiveres Image von „Hartz IV" investiert. Sie hat über Irrtümer und Vorurteile gesprochen, um zu demonstrieren, dass das Bild von Langzeitarbeitslosen und Jobcentern in der öffentlichen Wahrnehmung korrigiert werden muss. Das Jahr endet mit der Veröffentlichung eines Buches unter dem Titel „Wir sind gut". Es erzählt Geschichten über Menschen, die sich nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit wieder in das Arbeitsleben zurückgekämpft und immer an eine neue Chance geglaubt haben. Es erzählt auch von Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern, die sie in diesem Glauben bestärkt und unterstützt haben und von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihnen eben diese Chance gegeben haben.
 
Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA: „Hartz IV ist keine Sackgasse und in den Jobcenter arbeiten keine Bürokraten. Das soll in diesem Buch deutlich werden. ‚Wir sind gut' beschreibt aus unterschiedlichen Perspektiven, was jeden Tag in Deutschland unbemerkt und erfolgreich gelingt. Es betont, dass es Wege zurück in die Gesellschaft gibt. Wenn man daran glaubt und mit viel Motivation und Engagement gemeinsam daran arbeitet. Und es zeigt: es gibt keine hoffnungslosen Fälle."
 
„Wir sind gut" erzählt authentisch und sympathisch Erfolgsgeschichten aus ganz Deutschland, mit vielen prominenten Stimmen aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.
 
Das Buch steht als Download unter www.arbeitsagentur.de > Presse > Presseinformationen sowie unter www.jobcenter-ich-bin-gut.de zur Verfügung. Außerdem können gedruckte Exemplare per E-Mail an zentrale.presse@arbeitsagentur.de angefordert werden.
 
 
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de. Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur.
Pressemitteilung © Bundesagentur für Arbeit
Nr. 61/2012 – 21. Dezember 2012
 
 

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