Donnerstag, 11. April 2013

97 Prozent der Jobcenterkunden verhalten sich richtig

97 Prozent der Jobcenterkunden
verhalten sich richtig
 
Im vergangenen Jahr musste bei durchschnittlich 3,1 Prozent aller 319.000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Leistung durch das Jobcenter gekürzt werden. Damit liegt Sachsen unter dem bundesweiten Wert von 3,4 und beweist:
Die in Sachsen auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Frauen und Männer halten sich an ihre Pflichten und Vereinbarungen mit dem Jobcenter.
 
„Die in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit“, sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA), anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Jahresergebnisse zu den Sanktionen. Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2012 insgesamt 70.831 Sanktionen gegenüber erwerbsfähig Leistungsberechtigten ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (50.299), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (10.977) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (7.561). „Die Hilfebedürftigen werden individuell gefördert und unterstützt, sind gleichzeitig aber verpflichtet bei der Vermittlung, Beratung und auch Qualifizierung mitzuwirken“, erklärt Cordt. Bei mehrfachen Verstößen können die Leistungen wegen wiederholten Fehlverhaltens zwar komplett gestrichen werden, allerdings gibt es dann immer noch die Möglichkeit, Lebensmittelgutscheine auszustellen.
Die Jobcenter setzen die gesetzlichen Vorgaben um und wollen Menschen in Arbeit vermitteln. Dazu werden mit jedem Arbeitsuchenden Strategien entwickelt, damit diese zu einer Arbeit oder Ausbildung gelangen. „Wir möchten, dass unserer Kunden gemeinsam mit ihren Vermittlern an einem Strang ziehen. So sind die Chancen am höchsten, eine Arbeit oder Ausbildung zu erhalten“, so Cordt.
 
Die Sanktionsquote lag 2012 bei 3,1 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2012 sind durchschnittlich bei 3,1 Prozent der 318.849 erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt worden. Wie bereits in den Vorjahren, am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 6,1 Prozent). Bei den Älteren hingegen liegt die Sanktionsquote bei 0,8 Prozent. In 2011 lag die Sanktionsquote noch bei 2,8 Prozent. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die positive Arbeitsmarktentwicklung zurückzuführen. Die Jobcenter konnten ihren Kunden auch im vergangenen Jahr wieder viele Angebote unterbreiten und intensiv mit ihnen zusammenarbeiten. Deshalb wurden mehr Termine versäumt oder Angebote für Bewerbungstraining, Eignungsfeststellung oder Qualifizierung nicht wahrgenommen.
 
© Regionaldirektion Sachsen | PI  12-2013 v. 10.4.2013
 

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