Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Spekulationen zurück, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten facebook nutzen, um Daten oder Fehlverhalten von Kunden auszuspähen. Weder entspricht das der Geschäftspolitik der BA, noch ist es technisch von den Arbeitsplätzen aus möglich: Der Zugang zu sozialen Netzwerken ist auf allen Rechnern der Arbeitsagenturen und der gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter gesperrt.
Die Vermutung, die Suche könne über einen privaten Account von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschehen, ist an den Haaren herbeigezogen - zumal Kontakte bei facebook in aller Regel die beiderseitige Zustimmung voraussetzen.
Die Vermutung, die Suche könne über einen privaten Account von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschehen, ist an den Haaren herbeigezogen - zumal Kontakte bei facebook in aller Regel die beiderseitige Zustimmung voraussetzen.
© PI der Bundesagentur für Arbeit | Nr. 28/2013 – 24. Mai 2013
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