Firmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden mit einem Arbeitsausfall ihrer
Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur
Annaberg-Buchholz beantragen. Die Vermittlungsfachkräfte im Arbeitgeberservice
beraten telefonisch und setzen alles daran, zügig Unterstützung zu leisten. Zu
diesem Zweck wurde zusätzliche Kommunikationswege eingerichtet. Dorthin können
sich betroffenen Firmen wenden und erhalten schnelle und unbürokratische
Hilfe.
Mögliche Kommunikationswege:
1.) über die Durchwahlnummer des persönlichen Ansprechpartners im Arbeitgeberservices
2.) via E-Mail: Annaberg-Buchholz.Kurzarbeit@arbeitsagentur.de
3.) im Internet auf der Startseite der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz
4.) über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 20
Die Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld (Telefon 0371 567 1969 oder
E-Mail: Chemnitz.032-OS@arbeitsagentur.de) werden auf diese Weise unterstützt
und können sich schwerpunktmäßig auf die zügige Zahlbarmachung der Anträge
konzentrieren.
Hintergrund:
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gezahlt, wenn in Betrieben
oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche
Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren
Ereignisses (Hochwasser und Beseitigung der Hochwasserschäden) vorübergehend
verkürzt wird.
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