Hochwasser:
Schnelle Hilfe für erzgebirgische Betriebe
Firmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden
mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld
bei der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz beantragen. „Ich gehe davon aus, dass insbesondere in der Region Aue und Schwarzenberg einige
Betriebe betroffen sein könnten, schätzt Agenturchef, Thomas Berndt,
ein. Hier sei schnelle Hilfe gefragt. „Unsere Fachleute beraten ab sofort
telefonisch und setzen alles daran, zügig Unterstützung zu leisten“, sagt
Berndt.
Betriebe wenden sich bitte unter
der bekannten Durchwahl telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im
Arbeitgeberservice. Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur
hatten, nutzen die gebührenfreie
Rufnummer
0800 4 5555 20 und werden
automatisch mit dem Arbeitgeberservice verbunden.
Die Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld
(Telefon 0371 567 1969 oder E-Mail: Chemnitz.032-OS@arbeitsagentur.de) werden auf diese Weise
unterstützt und können sich schwerpunktmäßig auf die zügige Zahlbarmachung der
Anträge konzentrieren.
Hintergrund:
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird
gezahlt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige
betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder
eines unabwendbaren Ereignisses (Hochwasser und Beseitigung der
Hochwasserschäden) vorübergehend verkürzt wird.
Weitere Informationen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (Kug) finden Sie hier.
Das Merkblatt für konjunkturelles Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
© Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz
PI 63-2013
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