Montag, 3. Juni 2013

#Hochwasser #Erzgebirge Schnelle Hilfe für erzgebirgische Betriebe


Hochwasser: Schnelle Hilfe für erzgebirgische Betriebe

Firmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz beantragen. „Ich gehe davon aus, dass insbesondere in der Region Aue und Schwarzenberg einige Betriebe betroffen sein könnten, schätzt Agenturchef, Thomas Berndt, ein. Hier sei schnelle Hilfe gefragt. „Unsere Fachleute beraten ab sofort telefonisch und setzen alles daran, zügig Unterstützung zu leisten“, sagt Berndt.
 
Betriebe wenden sich bitte unter der bekannten Durchwahl telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice. Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten, nutzen die gebührenfreie Rufnummer
0800 4 5555 20 und werden automatisch mit dem Arbeitgeberservice verbunden.
 
Die Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld (Telefon 0371 567 1969 oder E-Mail: Chemnitz.032-OS@arbeitsagentur.de) werden auf diese Weise unterstützt und können sich schwerpunktmäßig auf die zügige Zahlbarmachung der Anträge konzentrieren.
 
Hintergrund:
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gezahlt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses (Hochwasser und Beseitigung der Hochwasserschäden) vorübergehend verkürzt wird.
 
Weitere Informationen zum  konjunkturellen Kurzarbeitergeld (Kug) finden Sie hier.
 
Das Merkblatt für konjunkturelles Kurzarbeitergeld finden Sie hier.


© Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz PI 63-2013

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