Dienstag, 20. August 2013

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung? Das gibt es - mach dich schlau?


Du wohnst während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern? Fragst Dich, wo man finanzielle Unterstützung bekommt? Komm zur Agentur für Arbeit, lass Dich zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beraten und stell den Antrag direkt vor Ort!
Nähere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer finden findest Du unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik Bürgerinnen und Bürger mit dem Suchbegriff Berufsausbildungsbeihilfe.
Eine individuelle Beratung und die korrekten Anträge auf BAB gibt es nur bei der Agentur für Arbeit. Sie stehen nicht als Download zur Verfügung.
Schnell im Internet gesucht und schon ist der gewünschte Antrag für eine Sozialleistung gefunden? Was auf den ersten Blick vorteilhaft und unbürokratisch erscheint, birgt für den Antragsteller oft  erhebliche Risiken.
Aus aktuellem Anlass weist die Arbeitsagentur Riesa darauf hin, dass beim Herunterladen eines Vordruckes aus dem Internet nicht
davon ausgegangen werden kann, den aktuell gültigen gefunden zu haben. Zudem können bei der Verwendung solcher Anträge erhebliche finanzielle Nachteile die Folge sein. Nicht nur bei der Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe gilt es Antragsfristen zu beachten. Auszubildende sollten daher auf Nummer sicher gehen und den Antrag bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Die Beantragung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder auch online unter www.arbeitsagentur.de erfolgen.
Hintergrundinformationen:
Die Bundesagentur für Arbeit stellt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit generell keine Antragsformulare für Berufsausbildungsbeihilfe im Internet zum Download zur Verfügung. Die von Dritten veröffentlichten Anträge können veraltet sein und werden nicht von den Agenturen für Arbeit anerkannt. Um die erforderlichen aktuellen Vordrucke zu erhalten, sollten sich Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, immer an ihre Agentur für Arbeit wenden.

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