Du wohnst
während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern? Fragst Dich, wo man
finanzielle Unterstützung bekommt? Komm zur Agentur für Arbeit, lass Dich zur
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beraten und stell den Antrag direkt vor Ort!
Nähere
Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer finden findest Du
unter www.arbeitsagentur.de unter der
Rubrik Bürgerinnen und Bürger mit dem Suchbegriff Berufsausbildungsbeihilfe.
Eine
individuelle Beratung und die korrekten Anträge auf BAB gibt es nur bei der
Agentur für Arbeit. Sie stehen nicht als Download zur Verfügung.
Schnell im
Internet gesucht und schon ist der gewünschte Antrag für eine Sozialleistung
gefunden? Was auf den ersten Blick vorteilhaft und unbürokratisch erscheint,
birgt für den Antragsteller oft
erhebliche Risiken.
Aus
aktuellem Anlass weist die Arbeitsagentur Riesa darauf hin, dass beim
Herunterladen eines Vordruckes aus dem Internet nicht
davon ausgegangen werden
kann, den aktuell gültigen gefunden zu haben. Zudem können bei der Verwendung
solcher Anträge erhebliche finanzielle Nachteile die Folge sein. Nicht nur bei
der Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe gilt es Antragsfristen zu
beachten. Auszubildende sollten daher auf Nummer sicher gehen und den Antrag
bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Die Beantragung kann
persönlich, schriftlich, telefonisch oder auch online unter www.arbeitsagentur.de erfolgen.
Hintergrundinformationen:
Die
Bundesagentur für Arbeit stellt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit
generell keine Antragsformulare für Berufsausbildungsbeihilfe im Internet zum
Download zur Verfügung. Die von Dritten veröffentlichten Anträge können
veraltet sein und werden nicht von den Agenturen für Arbeit anerkannt. Um die
erforderlichen aktuellen Vordrucke zu erhalten, sollten sich Auszubildende, die
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, immer an ihre Agentur für Arbeit
wenden.
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