Freitag, 29. November 2013

Einstellungssache - Der #Arbeitgeber-Newsletter der Agentur für Arbeit #Riesa

Bundesagentur für Arbeit (Öffnet sich in neuem Fenster)
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Folgende Themen erwarten Sie in diesem Newsletter:
1. Vorwort
2. Gemeinsam für Inklusion
3. Der Technische Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit
4. Qualifizierungsberatung
5. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
6. Betriebsnummernservice
7. Hinweise für Sie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die neuste Ausgabe des Arbeitgeber-Newsletters der Agentur für Arbeit Riesa mit allen wichtigen Informationen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich Ihnen als Vorsitzender der Geschäftsführung kurz vorzustellen.
Zum 01. August 2013 habe ich den Vorsitz der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Riesa übernommen und konnte schon zahlreiche Arbeitgeber sowie Arbeitsmarktakteure der Region persönlich kennen lernen. Ich bin in Teterow geboren und lebe mit meiner Familie in der Gemeinde Klipphausen. Meine berufliche Laufbahn in der Bundesagentur für Arbeit begann 1992 und zuletzt war ich als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz tätig. Mir ist es wichtig, dass den Unternehmen in der Region genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Mit unserem Dienstleistungsangebot werde ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen großen Beitrag dazu leisten.
Vom 2. - 6. Dezember 2013 findet die bundesweite Aktionswoche der Menschen mit Behinderung statt. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Beschäftigungspotentiale der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen. Hier bestehen oftmals unbegründete Vorurteile mit Blick auf die Leistungsfähigkeit und dem Kündigungsschutz. Meine Vermittlungsfachkräfte im Arbeitgeber-Service stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Berndt

Bundesweite Aktionswoche der Menschen mit Behinderung

Gemeinsam für Inklusion

Demographiebedingt ist das Erwerbspersonenpotential gesunken, dieser Rückgang wird auch in naher Zukunft nicht gebremst werden. Dies stellt Unternehmen vor Herausforderungen, denn sie konkurrieren um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt. Diese sind oft unter den Schwerbehinderten zu finden. Sie sind in der Regel gut ausgebildet, einsatzbereit und zuverlässig. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Sie eine kluge Personalwahl treffen. Hier unterstützt Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Riesa, insbesondere durch eine Vorauswahl geeigneter Kandidaten.
Um die Integration von Schwerbehinderten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterstützen, arbeiten Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kammern, Integrationsämter, Kommunen, Verbände, die Landesregierung und die Bundesagentur für Arbeit in Sachsen in der Allianz Arbeit und Behinderung zusammen. Im Ergebnis wurden Zuschüsse eingerichtet, um Anreize für eine dauerhafte Eingliederung von Menschen mit Handicap zu schaffen und einarbeitungsbedingte Mehrkosten auszugleichen.
Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung
Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst kommen. Zusätzlich wird eine Pauschale zur Sozialversicherung gewährt. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung sogar bis 60 Monate erfolgen, bei über 55-Jährigen bis zu 96 Monate.
Sächsisches Arbeitsmarktprogramm:
Je nach Betriebsgröße wird nach Auslaufen der Probezeit eine Erstprämie bis zu 2.000 Euro und nach einem weiteren Jahr eine Zweitprämie mit bis zu 1.000 Euro für die Einstellung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gezahlt. Auch Ausbildungsverhältnisse werden mit bis zu 1.000 Euro im Jahr gefördert.
Inklusion:
Betriebe, die ältere schwerbehinderte Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen oder neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen, erhalten ergänzend zusätzliche Förderungen bis maximal insgesamt 10.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 20 und unter Telefon 03525 711 444.

Ein spezieller Service der Bundesagentur für Arbeit

Der Technische Beratungsdienst

Ingenieure bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)? Auf den ersten Blick erstaunlich - aber bei näherem Hinsehen eine gute Einrichtung für Arbeitgeber. Diplom-Ingenieure (FH) mit Industrieerfahrung unterstützen die Vermittlungsfachkräfte, wenn Arbeitgeber Fragen zu technischen Veränderungen im Betrieb haben, die sich direkt oder indirekt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken. So kann mit Hilfe der "Technischen Berater" in vielen Fällen Arbeitslosigkeit durch Umorganisation oder den Einsatz von technischen Arbeitshilfen vermieden werden.
Klaus Vogel, Leiter des Technischen Beratungsdienstes (TBD) in der Nürnberger Zentrale der BA, erläutert die Tätigkeit seiner Fachleute: „Die Ingenieure des TBD sind überwiegend präventiv tätig. In den meisten Fällen kann ein Mensch mit Behinderung die gleiche Leistung am Arbeitsplatz erbringen wie sein Kollege ohne Behinderung, wenn sein Arbeitsplatz entsprechend umgebaut und gestaltet wird. Dies ist oft schon mit relativ einfachen Hilfsmitteln möglich.“
Wie können Sie als Arbeitgeber den Service des TBD nutzen?
Wenn Sie z.B.
- einen neuen Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen schaffen wollen, oder
- einen bestehenden Arbeitsplatz so gestalten möchten, damit ein behinderter Mensch dort beschäftigt werden kann, oder
- für einen beeinträchtigten Mitarbeiter neue Ansatzmöglichkeiten suchen
und dabei
- eine weitestgehende Kompensation der gesundheitlichen Einschränkungen durch Einsatz technischer Hilfsmittel sowie
- kostenneutrale Lösungsvorschläge erwarten,
dann können Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Riesa wenden. Der TBD wird umgehend mit Ihnen Verbindung aufnehmen.
Mit ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation sowie ihren Kenntnissen beim gezielten Einsatz technischer Hilfsmittel bietet der TBD eine
- umfassende Beratung über die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen im konkreten Einzelfall,
- bei Bedarf auch allgemeine Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten und ggf. auch Fördermöglichkeiten,
- Erarbeitung individueller, passgenauer Lösungen für Ihren speziellen Fall unter Berücksichtigung von arbeitswissenschaftlichen und insbesondere ergonomischen Anforderungen sowie arbeitssicherheitstechnischer Aspekte.

Qualifizierungsberatung: neu und lösungsorientiert

Individuelle Lösungen für Betriebe

Gut qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden, gelingt zunehmend schwerer. Personalengpässe durch demografische Einflüsse und der technologische Fortschritt zwingen Firmen dazu, Bedarfe frühzeitiger zu erkennen und vorhandene Strukturen zu überdenken. Dazu gehört unbedingt auch eine vorausschauende Weiterbildungsberatung für bereits beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren oft noch unzureichend genutzten Potenziale.
Die Arbeitsagentur Riesa bietet deshalb einen neuen erfolgsversprechenden Ansatz, um die betriebliche Weiterbildungssituation in den Unternehmen durch eine individuelle Qualifizierungsberatung zu verbessern. Der kostenfreie Service orientiert sich direkt am Bedarf des einzelnen Betriebes. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen werden auf diese Weise in Kernfragen betrieblicher Personalarbeit professionell unterstützt. Die Qualifizierungsberater im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Riesa übernehmen dabei eine Lotsenfunktion, begleiten Unternehmen bei der nachhaltigen Personalentwicklung und leiten daraus den aktuellen Bildungsbedarf ab.
Alle Dienstleistungen auf einen Blick
  • DemografieanalyseMit dem Einsatz von Analysetools, beispielsweise zur Altersstruktur, unterstützt die Arbeitsagentur dabei, Risikobereiche zu erkennen und Ansatzpunkte zu identifizieren. Welche Altersstruktur hat Ihr Personal in fünf oder zehn Jahren?
  • Personalstrukturanalyse und BildungsbedarfsanalyseIhr Qualifizierungsberater hilft, personalwirtschaftliche Risiken zu identifizieren und leitet daraus Maßnahmen für Ihren Bildungsbedarf ab. Wie ist Ihre Belegschaft zusammengesetzt? Verfügen alle Mitarbeiter über das Know-how, das Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren benötigt?
  • Bildungsbedarfsplanung Wo und wie lernen Ihre Mitarbeiter am besten? Ihr Qualifizierungsberater der Arbeitsagentur zeigt auf, welche Bildungsanbieter geeignet sind und stellt verschiedene Lernformen mit allen Vor- und auch Nachteilen vor - immer zugeschnitten auf die Anforderungen Ihrer Mitarbeiter.
  • BildungscontrollingLohnt sich die Investition für mein Unternehmen? Sie erfahren, ob und wie sich die betriebliche Weiterbildung auf Ihren Unternehmenserfolg auswirkt.

Die Qualifizierungsberater
Ramona Kutsche und Jörg Rudolph
im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Riesa stehen Ihnen gern zur Verfügung und beraten Sie in Ihrem Unternehmen. Bei Interesse wenden Sie sich an Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service.

Sie bilden für morgen aus. Wir helfen Ihnen schon heute.

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei betrieblicher Berufsausbildung


Sie haben sicher schon selbst festgestellt: mit der Zahl der Schüler sinkt auch die Zahl geeigneter Bewerber für einen Ausbildungsplatz. Umso wichtiger ist es, das knappe Angebot voll auszuschöpfen. Sonst fehlen Ihnen morgen wichtige Fachkräfte.
Die Agentur für Arbeit Riesa unterstützt Sie dabei. Sollten Sie bei einem Bewerber zum Beispiel Startschwierigkeiten sehen, können ihn die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bereits ab Ausbildungsbeginn unterstützen. Dies hilft auch, vorzeitige Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Was genau ist abH?
Mit abH erhalten förderungsbedürftige Jugendliche Hilfe. Dies kommt auch Ihnen zu Gute. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach dem Einzelfall. In enger Abstimmung mit Ihrem Betrieb, mit der Berufsschule und dem Elternhaus können das beispielsweise folgende Leistungen sein:
• Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie
• Sprachunterricht
• Sozialpädagogische Begleitung
Die geeigneten Maßnahmen werden von qualifizierten Bildungsträgern in unserem Auftrag durchgeführt. Sie finden als Einzelunterricht oder in Kleingruppen statt und nehmen etwa 3 bis 8 Stunden pro Woche in Anspruch, die üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegen.

Wann lohnt sich abH?
Der Einsatz von abH ist besonders sinnvoll, wenn:
• die betriebliche Ausbildung beginnt und sie nur mit zusätzlicher Unterstützung aufgenommen und erfolgreich durchlaufen werden kann oder um einen Ausbildungsabbruch in der Anfangsphase zu verhindern.
• während der Ausbildung Schwierigkeiten auftreten und ein Abbruch durch den Einsatz von abH vermieden werden kann.
Gut zu wissen: Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Diese werden durch die Agentur für Arbeit vollständig getragen.

Handeln Sie rechtzeitig. Nutzen Sie abH!
Sprechen Sie Ihren Ausbildungsplatzbewerber bzw. Ihren Auszubildenden an, sobald Sie den Einsatz von abH für die Ausbildung für notwendig halten. Er bzw. sie soll sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Dort wird die Förderbedürftigkeit geklärt und die Hilfe bewilligt.
Bei Interesse berät Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service gern!

Die Rolle des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit im Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Um die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie noch keine Betriebsnummer. Erst für die Meldung zur Sozialversicherung wird eine Betriebsnummer benötigt. Sie wird vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Um die telefonischen und schriftlichen Anträge bearbeiten zu können, braucht der BNS unter anderem Angaben zur Anschrift, unter der die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird sowie zur wirtschaftsfachlichen Tätigkeit bzw. dem Betriebszweck. Diese Angaben sind die Grundlage für die Beschäftigungsstatistik nach Gemeinden und Branchen gemäß § 280 SGB III.
Die Meldung für den Beschäftigten muss die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs enthalten. Bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ist wichtig, dass diejenige Betriebsnummer verwendet wird, die dem Beschäftigungsort des Beschäftigten entspricht.
Hat ein Unternehmen seine Zentrale beispielsweise in Dresden, so muss der Beschäftigte in der Niederlassung in Riesa mit der Betriebsnummer der Riesaer Niederlassung gemeldet werden. Die Verwendung der Betriebsnummer der Dresdener Zentrale würde den Eindruck erwecken, dass der Beschäftigte in Dresden arbeitet und damit die Beschäftigungsstatistik verfälschen. Da die Verteilung der Umsatzsteuer maßgeblich von der Anzahl der Beschäftigten pro Gemeinde abhängt, würde auch die Umsatzsteuer falsch verteilt (§ 5c Gemeindefinanzreformgesetz). Aus diesem Grund wäre die Meldung mit der Betriebsnummer der Zentrale eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 SGB IV.
Durch die Verwendung der korrekten Betriebsnummer für die Meldung des Beschäftigten und die Mitteilung von betrieblichen Veränderungen (Anschrift, Wirtschaftliche Tätigkeit, Betriebsstilllegung etc.) trägt der Arbeitgeber wesentlich dazu bei, dass den Arbeitgeber- und Branchenverbänden verlässliches Zahlenmaterial für politische Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Soweit ein Unternehmen nicht für alle seine Niederlassungen über Betriebsnummern verfügt, sollten diese umgehend beim Betriebsnummern-Service beantragt und für die Meldung verwendet werden. Antragsstellungen und Änderungsmitteilungen können dem BNS über folgende Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt werden.
Kontakt:
Tel.: 0800 4 5555 20 (Dieser Anruf ist gebührenfrei.).
Nähere Informationen sowie ein Online-Formular im Internet unter: www.arbeitsagentur.de ->Unternehmen ->Sozialversicherung
Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in der Agentur für Arbeit Riesa informiert und berät Sie gern!

Wichtige Hinweise für Sie:

Wenn Sie eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle melden, sind folgende Angaben wichtig:
  • Daten des Auftraggebers
  • Beschreibung der Tätigkeit und erforderlicher beruflicher Qualifikation
  • Spezialkenntnisse
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • konkrete Angaben zur Entlohnung (auf Wunsch ohne Veröffentlichung)
Service-Rufnummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 (kostenfrei) oder unter Telefon 03525 711 444
Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr
Agentur für Arbeit RiesaRudolf-Breitscheid-Str. 35
01587 Riesa
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Gern besuchen wir Sie auch in Ihrem Unternehmen. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Telefon: 03525 711 444
E-Mail: riesa.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Jede Meinungsäußerung von Ihnen hilft uns, noch besser zu werden. Den Fragebogen zur Kundenzufriedenheit finden Sie hier.
Wir freuen uns über die Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens an die o.g. E-Mail-Adresse.
Der Newsletter ist kostenfrei und wird Ihnen ausschließlich per E-Mail zugeschickt. An- und Abmelden können Sie den Newsletter über www.ba-arbeitsgebernews.de.
Impressum

Herausgeber:
Ihre Agentur für Arbeit Riesa

Agentur für Arbeit Riesa
Rudolf-Breitscheid-Straße 35
01587 Riesa


E-Mail-Postfach: riesa.pressemarketing@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
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