Arbeitslosigkeit vermeiden und Stammpersonal halten
Wenn es draußen kälter wird, können viele Betriebe des Bauhandwerks nicht
weiterarbeiten. Den Arbeitnehmern droht Arbeitslosigkeit.
Mit dem Saisonkurzarbeitergeld können Baubetriebe von Dezember bis März
(Schlechtwetterzeit) Entlassungen vermeiden. Sowohl witterungsbedingte
Arbeitsausfälle als auch Ausfälle wegen Auftragsmangel können in dieser Zeit mit
der Leistung abgefedert werden.
Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Fachkräfte im
Arbeitsverhältnis bleiben und damit weiter kurzfristig einsetzbar sind. Wenn
das Wetter es zulässt, können die Arbeiten schnell fortgesetzt werden.
Hinweise zum Saisonkurzarbeitergeld (Saison-KUG):
• Die Beantragung der Leistung erfolgt durch den Arbeitgeber.
• Saison-Kug können Betriebe des Bauhaupt-/Baunebengewerbes, des
Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des Garten- und Landschaftsbaus für ihre
Arbeitnehmer beantragen.
• Für die Betriebe des Gerüstbaus gehört auch der November zur
Schlechtwetterzeit.
Bei Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Anzeige über
Arbeitsausfall für Saisonkurzarbeitergeld erforderlich, die vom Betrieb
spätestens im Kalendermonat des Arbeitsausfalls bei der Agentur eingereicht
werden muss.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gern zur Verfügung.
Tel.: 0341 91340031
Fax: 0341 91314825
E-Mail: Leipzig.031-OS@arbeitsagentur.de
Vordrucke und weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de -Formulare für Unternehmen Kurzarbeitergeld.
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