Freitag, 29. November 2013

Saisonkurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall nutzen!

Arbeitslosigkeit vermeiden und Stammpersonal halten
Wenn es draußen kälter wird, können viele Betriebe des Bauhandwerks nicht weiterarbeiten. Den Arbeitnehmern droht Arbeitslosigkeit.
Mit dem Saisonkurzarbeitergeld können Baubetriebe von Dezember bis März (Schlechtwetterzeit) Entlassungen vermeiden. Sowohl witterungsbedingte Arbeitsausfälle als auch Ausfälle wegen Auftragsmangel können in dieser Zeit mit der Leistung abgefedert werden.
Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Fachkräfte im Arbeitsverhältnis bleiben und damit weiter kurzfristig einsetzbar sind. Wenn das Wetter es zulässt, können die Arbeiten schnell fortgesetzt werden.
 
Hinweise zum Saisonkurzarbeitergeld (Saison-KUG):
• Die Beantragung der Leistung erfolgt durch den Arbeitgeber.
• Saison-Kug können Betriebe des Bauhaupt-/Baunebengewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des Garten- und Landschaftsbaus für ihre Arbeitnehmer beantragen.
• Für die Betriebe des Gerüstbaus gehört auch der November zur Schlechtwetterzeit.
 
Bei Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Anzeige über Arbeitsausfall für Saisonkurzarbeitergeld erforderlich, die vom Betrieb spätestens im Kalendermonat des Arbeitsausfalls bei der Agentur eingereicht werden muss.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gern zur Verfügung.

Tel.: 0341 91340031

Fax: 0341 91314825

E-Mail: Leipzig.031-OS@arbeitsagentur.de



Vordrucke und weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de -Formulare für Unternehmen Kurzarbeitergeld.

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