Mittwoch, 5. Februar 2014

Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen



- Versand der Unterlagen angelaufen

- Anzeigepflicht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten

- Elektronische Anzeige nutzen


Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind nach dem SGB IX gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote und beträgt monatlich
zwischen 115 Euro bis 290 Euro.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2013 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2014 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhielten in den vergangenen Wochen die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Das Programm vereinfacht den Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe.


Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhielten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Die Agentur für Arbeit Riesa erinnert deshalb alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, ihre Anzeigen bis spätestens 31. März 2014 an folgende Adresse zu senden:


Agentur für Arbeit Riesa
Rudolf-Breitscheid-Straße 35
01587 Riesa.


Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Schwerbehindertenrecht.

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