Freitag, 14. Februar 2014

#Zuwanderer: Vorwurf der #Diskriminierung geht fehl

Zuwanderer: Vorwurf der Diskriminierung geht fehl
 

Zuwanderer werden in der Arbeitsmarktpolitik gleich behandelt. Auch bei Lohnzahlungen liegen Zuwanderer bei gleicher Beschäftigung gleichauf mit deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus aktuellem Anlass hin. Die Abgeordnete der Linken Sabine Zimmermann hatte eine Statistik der BA zur Beschäftigungssituation von Zuwanderern so interpretiert, dass Arbeitskräfte vor allem aus den osteuropäischen EU-Staaten diskriminiert würden und von einem „Armutszeugnis der Arbeitsmarktpolitik“ gesprochen.
 
Die Statistik sagt unter anderem aus, dass 53 Prozent der Zuwanderer aus den osteuropäischen EU-Staaten zu einem Lohn arbeiten, der weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass  für diese Beschäftigten weniger arbeitsmarktpolitische Programme eingesetzt werden. Ebenso ist der Rückschluss nicht zulässig, Zuwanderer aus den osteuropäischen EU-Staaten würden diskriminiert.
 
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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© Nr. 11/2014 - 12. Februar 2014, Bundesagentur für Arbeit

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