Mittwoch, 13. Januar 2016

Jährliche Überprüfung der #Pflicht zur #Beschäftigung #schwerbehinderter Menschen ist angelaufen


Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen
 
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. 
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. 
Da es sich hier um eine Handlungsfrist handelt, kann eine Fristverlängerung auch bei Verhinderung nicht gewährt werden. Anzeigepflichtige Unternehmen, die die Meldepflicht versäumen, müssen mit der Ahndung im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhalten in diesen Tag das für die Anzeige notwendige Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Das Programm vereinfacht den Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe. 
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.
Bei Fragen zum Thema können sich Arbeitgeber an die kostenlose Rufnummer des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bautzen unter 0800 4 5555 20 wenden.  
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de | Unternehmen | Rechtsgrundlagen | Schwerbehindertenrecht.
 
 

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