Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen ist angelaufen
Private und öffentliche
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige
Arbeitgeber) sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent
der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser
Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser
Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überwachung der Erfüllung der
Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 müssen die beschäftigungspflichtigen
Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur
für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Da es sich hier um eine
Handlungsfrist handelt, kann eine Fristverlängerung auch bei Verhinderung nicht
gewährt werden. Anzeigepflichtige Unternehmen, die die Meldepflicht versäumen,
müssen mit der Ahndung im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis
der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhalten in diesen Tag das für
die Anzeige notwendige Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan. Das Programm
REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die
Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos
herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber Informationen zur
Installation und zur Anwendung des Programms. Das Programm vereinfacht den
Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell
anfallenden Ausgleichsabgabe.
Auch beschäftigungspflichtige
Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden,
ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die
Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de
anzufordern.
Bei Fragen zum Thema können
sich Arbeitgeber an die kostenlose Rufnummer des Arbeitgeber-Service der
Agentur für Arbeit Bautzen unter 0800 4 5555 20 wenden.
Weitere Informationen gibt
es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de | Unternehmen |
Rechtsgrundlagen | Schwerbehindertenrecht.
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