Donnerstag, 21. Juli 2016

Zuschuss für die eigenen vier Wände während Berufsausbildung möglich - Berufsausbildungsbeihilfe - BAB


Bei vielen Jugendlichen fällt bald der Startschuss für das erste Lehrjahr ihrer beruflichen Ausbildung. Aufgrund einer zu weiten Entfernung zwischen Wohnort der Eltern und Ausbildungsbetrieb benötigen manche jetzt eine eigene Unterkunft. Die Arbeitsagentur Bautzen kann Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB genannt, bezuschussen. Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden und für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. 
 

Wann sind Jugendliche anspruchsberechtigt?

  • in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung
  • in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)
  • in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses
     
    Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.
     
    Wie erfolgt die Antragstellung auf BAB?
    Anträge auf BAB sind möglichst rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit Bautzen zu stellen, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Die Antragsunterlagen können telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder auch persönlich in der Arbeitsagentur abgeholt werden.  
  • Am schnellsten geht die Antragsbearbeitung, wenn die vollständigen Unterlagen über die Großempfängerpostanschrift eingereicht werden:
    Agentur für Arbeit Bautzen
    02619 Bautzen
     
    Zusatzinformationen:
    Für eine Förderung ist Voraussetzung, dass aufgrund der Ausbildung eine eigene Wohnung benötigt wird, weil die Entfernung vom Elternhaus zum Ausbildungsort zu weit ist. Volljährige, Verheiratete oder Auszubildende mit Kind können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
     
    Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart.
     
    Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
     

Weiterführende Informationen zur Antragstellung und zur Leistung gibt es telefonisch kostenlos unter 0800 4 5555 00 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de à Bürgerinnen & Bürger à Ausbildung à Finanzielle Hilfen à Berufsausbildungsbeihilfe.

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