Ab
01.01.2017 unterstützt die Agentur für Arbeit Bautzen sogenannte „Aufstocker“,
also Bezieher von Arbeitslosengeld, die aufstockend Arbeitslosengeld II zur
Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, bei ihrer Arbeitsuche. Das Jobcenter
zahlt auch weiterhin das Arbeitslosengeld II aus.
Die Anpassung geschieht wegen einer
Gesetzesänderung. Damit wird dem Versicherungsgedanken der
Arbeitslosenversicherung Rechnung getragen. Ab Januar 2017 erhalten Bezieher
von Arbeitslosengeld notwendige Förderleistungen vom Träger der
Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit). Dann werden sie von der
Agentur für Arbeit Bautzen bei ihrer Arbeitsuche unterstützt. Bis 31.12.2016
tragen noch die kommunalen Jobcenter der Landkreise Bautzen sowie Görlitz die
Hauptverantwortung für die Eingliederung von „Aufstockern“ in Arbeit und
Ausbildung.
Betroffene müssen im Zusammenhang mit
dieser Änderung selbst nichts unternehmen. Sie erhalten eine Einladung in die Arbeitsvermittlung der
Arbeitsagentur Bautzen. Zur organisatorischen Umstellung stimmen sich
Arbeitsagentur und die kommunalen Jobcenter eigenständig ab.
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