Montag, 12. Dezember 2016

Für Vermittlung von „Aufstockern“ künftig Arbeitsagentur zuständig


Ab 01.01.2017 unterstützt die Agentur für Arbeit Bautzen sogenannte „Aufstocker“, also Bezieher von Arbeitslosengeld, die aufstockend Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, bei ihrer Arbeitsuche. Das Jobcenter zahlt auch weiterhin das Arbeitslosengeld II aus.

Die Anpassung geschieht wegen einer Gesetzesänderung. Damit wird dem Versicherungsgedanken der Arbeitslosenversicherung Rechnung getragen. Ab Januar 2017 erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld notwendige Förderleistungen vom Träger der Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit). Dann werden sie von der Agentur für Arbeit Bautzen bei ihrer Arbeitsuche unterstützt. Bis 31.12.2016 tragen noch die kommunalen Jobcenter der Landkreise Bautzen sowie Görlitz die Hauptverantwortung für die Eingliederung von „Aufstockern“ in Arbeit und Ausbildung.

Betroffene müssen im Zusammenhang mit dieser Änderung selbst nichts unternehmen. Sie erhalten eine Einladung in die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur Bautzen. Zur organisatorischen Umstellung stimmen sich Arbeitsagentur und die kommunalen Jobcenter eigenständig ab.

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