Montag, 2. Januar 2017

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge



Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen beriet in seiner letzten Sitzung bei der TRUMPF Sachsen GmbH in Neukirch über die Einrichtung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Der Verwaltungsausschuss besteht zu je einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der öffentlichen Verwaltung der Region. Insgesamt hat er zwölf Mitglieder.
Im Jahr 2017 werden im Landkreis Bautzen vier und im Landkreis Görlitz zwei Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen für insgesamt bis zu 46 Teilnehmer eingerichtet. Dies hat der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind Arbeitsgelegenheiten, welche geflüchtete Menschen bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen.
 
Matthias Klemm, Regionsgeschäftsführer des DGB Ostsachsen und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bautzen: „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sollen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Sie dürfen reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss sorgfältig geprüft, ob die Arbeiten, welche die Flüchtlinge verrichten sollen, zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Arbeiten sonst von niemandem oder nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden.“
 
Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen richten sich an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
 
„Mit den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen entstehen sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen in oder außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Die Menschen erhalten frühzeitig Einblicke in das berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland, erwerben Sprachkenntnisse und können sich einbringen. Ich freue mich, wenn weitere Träger Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen schaffen möchten. Antragstellungen sind jederzeit möglich“, so Thomas Berndt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.

 

Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die Maßnahmen bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde beantragt die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.

 

Ansprechpartner der Landkreise:

 

Landkreis Bautzen:
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet Integration
 
Lysann Müller
Telefon:          03591 5251-34302
E-Mail:           Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
 
Dr. Axel Lungershausen
Telefon:          03591 5251-34305
E-Mail:            Axel.Lungershausen@lra-bautzen.de
 
Postanschrift:
Macherstraße 55
01917 Kamenz
 
Landkreis Görlitz:
Landratsamt Görlitz
Ordnungsamt
 
 
Telefon:          03581 6635101
E-Mail:            ordnungsamt@kreis-gr.de
 
Postanschrift:
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
 

Staatliche Träger von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur Bautzen:
 
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind ein Arbeitsmarktprogramm des Bundes. Es wurde mit dem Integrationsgesetz vom Bundestag im Juli 2016 auf den Weg gebracht. Mit der Durchführung wurde die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Bundesweit können jährlich bis zu 100.000 Teilnehmerplätze gefördert werden. Das Programm hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.

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