Im Jahr 2017 werden im Landkreis Bautzen vier und im Landkreis Görlitz
zwei Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen für insgesamt bis zu 46 Teilnehmer
eingerichtet. Dies hat der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bautzen
in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
sind Arbeitsgelegenheiten, welche geflüchtete Menschen bereits vor Abschluss
ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt
heranführen.
Matthias Klemm, Regionsgeschäftsführer des DGB Ostsachsen und
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bautzen:
„Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sollen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Sie dürfen reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen. Deshalb hat
der Verwaltungsausschuss sorgfältig geprüft, ob die Arbeiten, welche die
Flüchtlinge verrichten sollen, zusätzlich sind. „Zusätzlich“ bedeutet, dass
diese Arbeiten sonst von niemandem oder nicht in diesem Umfang oder nicht zu
diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden.“
Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
richten sich an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die
nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können.
Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen
dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete
und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
„Mit den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen entstehen sinnvolle
Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen in oder außerhalb von
Aufnahmeeinrichtungen. Die Menschen erhalten frühzeitig Einblicke in das
berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland, erwerben
Sprachkenntnisse und können sich einbringen. Ich freue mich, wenn weitere
Träger Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen schaffen möchten.
Antragstellungen sind jederzeit möglich“, so Thomas Berndt, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.
Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, müssen die Maßnahmen bei
der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Ausländerbehörde beantragt die
Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Bautzen.
Ansprechpartner der
Landkreise:
Landkreis Bautzen:
Landratsamt
Bautzen
Ausländeramt
Sachgebiet
Integration
Lysann
Müller
Telefon: 03591 5251-34302
E-Mail: Lysann.Mueller@lra-bautzen.de
Dr. Axel
Lungershausen
Telefon: 03591 5251-34305
Postanschrift:
Macherstraße
55
01917
Kamenz
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Landkreis Görlitz:
Landratsamt
Görlitz
Ordnungsamt
Telefon: 03581 6635101
E-Mail: ordnungsamt@kreis-gr.de
Postanschrift:
Postfach
30 01 52
02806
Görlitz
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Staatliche Träger von
Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, wie
Gemeinschaftsunterkünften, sowie staatliche Stellen, die einen Träger mit dem
Betrieb einer solchen Einrichtung beauftragt haben, können Arbeitsgelegenheiten
in den Unterkünften schaffen. Der Träger muss den Antrag für diese internen
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorab bei der Agentur für Arbeit Bautzen
stellen. Informationen dazu erteilt die Regiestelle Asyl der Arbeitsagentur
Bautzen:
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind ein Arbeitsmarktprogramm des Bundes.
Es wurde mit dem Integrationsgesetz vom Bundestag im Juli 2016 auf den Weg
gebracht. Mit der Durchführung wurde die Bundesagentur für Arbeit beauftragt.
Bundesweit können jährlich bis zu 100.000 Teilnehmerplätze gefördert werden.
Das Programm hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.
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