Montag, 14. Juni 2010

Experten messen Gleichbehandlung im Netz hohe Bedeutung bei

Experten messen Gleichbehandlung im Netz hohe Bedeutung bei: "Am 14.06.2010 fand die erste reguläre, öffentliche Sitzung der neu konstituierten Enquete-Kommission 'Internet und digitale Gesellschaft' statt."
Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema "Netzneutralität". Darunter versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen.

Kontrovers diskutiert wurde in der Sitzung die Frage, ob der Markt der Online-Diensteanbieter allein in der Lage ist, für Netzneutralität zu sorgen oder ob staatliche Regelungen dazu benötigt werden. Einig hingegen war sich die aus Abgeordneten und externen Sachverständigen bestehende Kommission darin, dass es wichtig sei, eine Definition für den Begriff Netzneutralität zu finden, der für weitere Beratungen genutzt werden könne.

Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, vertraue die Unionsfraktion darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet sicherstellt, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Tauber. Gleichzeitig werde die Entwicklung aber sorgfältig beobachtet, um notfalls zur Wahrung der Netzneutralität gegensteuern zu können. Fehlende Netzneutralität, so die Verbraucherschützerin Cornelia Tausch, zeige sich für den Verbraucher in dem Moment, in dem er bestimmte Inhalte in Netz nur noch gegen Bezahlung erhalten kann, die ein Anbieter ihm vorher als kostenlose Leistung zugesagt hatte. Der Wettbewerb unter den Internetservice-Providern "findet nicht wirklich statt". Das liege nicht zuletzt an den noch immer üblichen 24-Monats-Verträgen, die es verhinderten, den Wettbewerber zu wechseln.

Widerspruch dazu kam vom FDP-Abgeordneten Sebastian Blumenthal. Es gebe inzwischen durchaus Anbieter, die kürzere Vertragslaufzeiten anbieten würden. "Das hat der Markt geregelt", sagte Blumenthal. Auch würden Eingriffe der Unternehmen in die Netzneutralität zu Imageschäden führen, die die Marktchancen verschlechtern würden. Dem Markt zu vertrauen riet auch der Medienrechtler Hubertus Gersdorf. Wenn große Anbieter einige Dienste nicht verbreiten würden, könnten kleinere Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang in die Netze zu ihrem Geschäftsmodell machen. Staatliche Regulierung sei seiner Ansicht nach erst nötig, wenn es zu einem Marktversagen komme.

weiterlesen bei Juris

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen