Donnerstag, 31. März 2011

Arbeitslosengeld von Zeitarbeitnehmern möglicherweise höher

Zeitarbeitnehmer, die Entgelt von ihrem Arbeitgeber zurückgezahlt bekommen, weil dieser nach CGZP-Tarif zahlte, können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ein höheres Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie unmittelbar nach dieser Beschäftigung arbeitslos wurden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Dezember 2010 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie konnte deshalb für den Bereich der Zeitarbeit keine wirksamen Tarifverträge abschließen. Auf der Grundlage der nun vorliegenden schriftlichen Urteilbegründung ergeben sich unter bestimmten Umständen Ansprüche für Arbeitnehmer der betroffenen Zeitarbeitsfirmen. Denn die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass auch die in der Vergangenheit von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge als unwirksam angesehen werden müssen.

Arbeitnehmer können deshalb unter folgenden Voraussetzungen rückwirkend höhere Leistungsansprüche geltend machen:

·        Auf das Arbeitsverhältnis muss ein Tarifvertrag der CGZP angewendet worden sein und die Arbeitnehmer müssen im Anschluss an diese Beschäftigung Arbeitslosengeld bezogen haben und

·       sie müssen infolge der Gerichtsentscheidung einen höheren Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und der Differenzbetrag muss vom Arbeitgeber nachgezahlt worden sein.

Arbeitnehmer können die Überprüfung der Höhe des Arbeitslosengeldes schriftlich bei der Agentur für Arbeit Bautzen beantragen. Die Nachweise über nachgezahltes Entgelt sollten dabei unbedingt beigefügt werden. Grundsätzlich ist der Antrag aber an keine Form gebunden. Telefonische Nachfragen sind unter der Servicehotline unter: 01801 555 111 möglich.

(Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

© Presse Info 052-2011 der Agentur für Arbeit Bautzen vom 30.03.2011

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