Mittwoch, 13. Februar 2013

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Meldepflicht bis Ende März

Die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz erinnert alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten daran, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März 2013 an die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz zu senden.
 
Arbeitgeber, die verpflichtet sind schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, haben in den vergangenen Wochen die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Das komfortable Programm unterstützt beim Ausfüllen der Vordrucke, ermöglicht die Meldung in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe. Die Software steht auch im Internet unter www.rehadat-elan.de zum Download zur Verfügung.
 
Fragen rund um das Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer beantworten die Spezialisten der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz unter Telefon: 03733/133-6120 oder per Mail unter annaberg-buchholz.761-Reha@arbeitsagentur.de.
 
 
Hintergrund dieser Meldepflicht ist eine Regelung aus dem zehnten Sozialgesetzbuch, welche alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen die dies nicht tun, müssen eine entsprechende Ausgleichsabgabe zahlen. Diese finanziellen Mittel werden ausschließlich für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft eingesetzt.
 
Eine Ausgleichsabgabe muss nicht sein!
Aktuell gibt es im Erzgebirgskreis im Bereich der Arbeitsagentur (Rechtskreis SGB III) 564 arbeitslose Menschen mit einer Schwerbehinderung. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2012, hat sich die Situation der schwerbehinderten Arbeitslosen kaum verbessert.
 
Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz informiert Unternehmen zur Integration von Menschen mit Behinderung, berät zu Förderungsmöglichkeiten und beantwortet darüber hinaus alle weiteren Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Er unterstützt auch bei der Besetzung offener Stellen mit Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Kontakt über den persönlichen Ansprechpartner bzw. über die Servicerufnummer 01801 66 44 66*.
 
* Festnetzpreis: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.
 
 
 
        © Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz | PI 16-2013
 

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