Freitag, 14. März 2014

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen


Meldepflicht bis 31. März 2014 an die Agentur für Arbeit Riesa


Die Agentur für Arbeit Riesa erinnert alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen an die Meldung über die Beschäftigung von Schwerbehinderten. Die Meldung muss bis 31. März 2014 schriftlich an die Agentur für Arbeit Riesa erfolgen. Sie ist auch in elektronischer Form möglich. Die dazu notwendige Software kann unter www.rehadat-elan.de herunter geladen werden. Das Programm vereinfacht den Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe.

Arbeitgeber, die den Meldetermin versäumen, müssen mit Säumniszuschlägen bei der Entrichtung der Abgabe und einem Bußgeld rechnen.

Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe beträgt abhängig von der Betriebsgröße je unbesetzten Pflichtplatz monatlich zwischen 115 und 290 Euro.

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.

Weitere Informationen gibt´s auch im Internet.


Anschrift zur Abgabe der Unterlagen:

Agentur für Arbeit Riesa
Rudolf-Breitscheid-Straße 35
01587 Riesa

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