Freitag, 7. März 2014

#Einstellungssache - Arbeitgebernewsletter der Agentur für Arbeit #Riesa


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Bundesagentur für Arbeit (Öffnet sich in neuem Fenster)
EINSTELLUNGSSACHE - März 2014
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
 
Folgende Themen erwarten Sie in diesem Newsletter:
1. Vorwort
2. Woche der Ausbildung 2014
3. Girls´ und Boys´ Day
4. Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX
5. Der neue eService für Arbeitgeber
6. Ihre Post an uns
7. Hinweise für Sie
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die erste Ausgabe des Arbeitgeber-Newsletters der Agentur für Arbeit Riesa im neuen Layout. Geblieben ist aber unser Anspruch, Sie weiterhin einmal im Quartal mit allen wichtigen Informationen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu versorgen. Ich möchte an dieser Stelle einen kurzen Blick auf dem Arbeitsmarkt in meinem Agenturbezirk werfen. Ende Februar waren 13.020 Frauen und Männer arbeitslos
 

"Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen!" 

 

Vom 7. bis 11. April 2014 findet bundesweit die Woche der Ausbildung statt. Im Rahmen dieser Woche plant die Agentur für Arbeit Riesa verschiedene Aktivitäten, um Jugendlichen den Sinn beruflicher Ausbildung nahezubringen. Andererseits möchten wir Sie für duale Ausbildung sensibilisieren und unseren Beitrag leisten, dass Sie den Nachwuchs finden, den Sie dringend benötigen.
 
Dabei
 

Girls´ Day und Boys Day am 27. März 2014

Berufsorientierung für zukünftige Fachkräfte

 
Am 27. März ist Girls´Day für Mädchen, die über den Tellerrand schauen und neue Berufe für sich entdecken wollen. Bei den beliebtesten Ausbildungsberufen von Schülerinnen ist kein einziger Technik-Beruf dabei. Wegen des drohenden Fachkräftemangels ist es aber besonders wichtig, mit Vorurteilen über frauen- und männertypische
 

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

 

Arbeitgeber müssen die Einhaltung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht nachweisen - Stichtag 31. März 2014
 
Auch in diesem Jahr sind Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten zur Anzeige nach dem Schwerbehindertenrecht verpflichtet. Bis zum 31. März 2014 müssen Sie der Agentur für Arbeit Riesa für das vorangegangene Kalenderjahr die Gesamtzahl Ihrer Arbeitsplätze und die Anzahl der
 

Bescheide elektronisch annehmen (BEA): Neuer eService für Arbeitgeber

 

Seit Januar können Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben. Dieser neue eService ist - neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform - ein zusätzliches Angebot.
 
Bisher haben Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform erfasst und versandt. Nun können die Daten auch in
 
 

01585 heißt die neue Postleitzahl der Agentur für Arbeit

 

 

Aus aktuellem Anlass bittet die Agentur für Arbeit Riesa bei allen Postsendungen die Großempfänger-Postleitzahl zu verwenden. Mit Hilfe dieser Postanschrift werden eingehende Postströme besser gesteuert und schneller bearbeitet. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sollte deshalb jeglicher Schriftverkehr an folgende Adresse gerichtet werden:
 
Postanschrift:
Agentur für
 

Wichtige Hinweise für Sie:

Wenn Sie eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle melden, sind folgende Angaben wichtig:
  • Daten des Auftraggebers
  • Beschreibung der Tätigkeit und erforderlicher beruflicher Qualifikation
  • Spezialkenntnisse
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • konkrete Angaben zur Entlohnung (auf Wunsch ohne Veröffentlichung) 
 
Service-Rufnummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 (kostenfrei) oder unter Telefon 03525 711 444
Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr
 
 
Agentur
 
Impressum

Herausgeber:
Ihre Agentur für Arbeit Riesa

Agentur für Arbeit Riesa
Rudolf-Breitscheid-Straße 35
01587 Riesa


E-Mail-Postfach: riesa.pressemarketing@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
 

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