Donnerstag, 12. August 2010

Hochwasser 2010 - Kurzarbeit möglich

Presse Info 099-2010 vom 11.08.2010

Agentur für Arbeit Bautzen bietet Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld

Die vom Hochwasser im Agenturbezirk Bautzen betroffenen Firmen können Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge dieses unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, reichen bitte eine Anzeige über Arbeitsausfall (Vordruck Kug 101) bei der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2, 02625 Bautzen oder beim Arbeitgeberservice der Geschäftsstellen ein.

Die Anzeige muss bis spätestens 31.08.2010 bei der Arbeitsagentur eingehen. Dem der Anzeige später folgenden Antrag ist eine Einverständniserklärung der Arbeitnehmer und eine Bescheinigung der zuständigen Kommune über den eingetretenen Hochwasserschaden beizufügen.
Die Unternehmen sollten jedoch prüfen, ob für ihre Firma vorrangig eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Lohnansprüche zur Anwendung kommt.

Das Anzeigenformular mit weiteren Informationen ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26728/Navigation/zentral/Formulare/Unternehmen/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html


Den regionalen Betrieben stehen Ansprechpartner im Team Kurzarbeitergeld (Tel. 03591 / 661861; Fax: 03591 / 661877; E-Mail:
mailto:Bautzen.Team143@arbeitsagentur.de) bzw. im Arbeitgeberservice unter den bekannten Rufnummern zur Verfügung.

Service-Nummer für Arbeitgeber: 01801 - 66 44 66*

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen