Samstag, 21. August 2010

Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender


Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf registrierungsfreie Nutzung von Internetseiten in den Berufsinformationszentren (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit außerhalb des von ihr zur Verfügung gestellten Angebots ist weder einfachrechtlich in §§ 35 Abs 3, 41 Abs 2 SGB 3 vorhanden noch aus der Verfassung über Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 oder Art 20 Abs 1 GG abzuleiten. (Rn.5)

[link to original | source: juris BSG-Rechtsprechung | published: 1 day ago | shared via feedly]

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