Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Das BMF gibt mit Schreiben vom 12.08.2010 bekannt, wie Finanzbehörden bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hinsichtlich der Steuerfestsetzung bei Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfahren sollen.
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